Keine goldenen Zeiten für Eigenimporte

Der deutsche Zoll hat mitgeteilt, dass die zum 1. Dezember beschlossene Anhebung der Wertgrenze für so genannte Kleinsendungen auf 150 Euro nicht die Einfuhrumsatzvorschriften berührt.

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Von
  • Nico Jurran

Als der deutsche Zoll Anfang April auf seiner Website mitteilte, dass die Wertgrenze für so genannte Kleinsendungen (Artikel 27 der Verordnung (EWG) Nr. 918/83 – ZollbefreiungsVO) am 1. Dezember 2008 auf 150 Euro angehoben werde, war die Freude unter Anwendern, die Waren aus dem nicht-europäischen Ausland importieren, verständlicherweise groß. Immerhin werden bei diesen Sendungen bislang bereits Einfuhrabgaben fällig, deren Wert über 22 Euro liegen.

Nun jedoch folgte der Dämpfer: So weisen die Zollbehörden nun darauf hin, dass die neue Regelung ausschließlich für Zölle gelte, während es eine entsprechende Angleichung der Einfuhrumsatzvorschriften nicht geben werde. Im Klartext bedeutet dies, dass bei Eigenimporten mit einem Wert von über 22 Euro gemäß Artikel 22 der Richtlinie 83/181/EWG weiterhin 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer zu zahlen sind. Eben diese Steuer macht aber den größten Anteil der Einfuhrabgaben aus, während bei geringwertigen Gegenständen gar keine oder nur geringe Zölle zu entrichten sind. Die ursprüngliche Mitteilung auf der Website des deutschen Zolls wurde mittlerweile zurückgezogen. (nij)