Motorola Mobilitys Klage gegen LCD-Kartell zurückgewiesen
Ein großes Kartell von LCD-Herstellern soll Motorola zum teureren Einkauf von Handydisplay gezwungen haben. 99 Prozent des behaupteten Schadens traten außerhalb der USA ein. Darüber möchte ein US-Gericht aber nicht entscheiden.
2009 hatte Motorola (heute die Google-Tochter Motorola Mobility) in den USA Klage gegen zahlreiche Lieferanten von LC-Displays eingebracht. Motorola Mobility verlangt Schadenersatz für das berüchtigte LCD-Kartell, das zu künstlich höheren Preisen geführt haben soll. Jahrelang wurde über Formalfragen verhandelt und Motorola Mobility musste die Klage abändern.
Ein kalifornisches Gericht ließ die abgeänderte Klage schließlich zu und trat den Fall nach Illinois ab. In einem ungewöhnlichen Schritt hat das Bundesbezirksgericht für das nördliche Illinois die kalifornische Entscheidung aufgrund "schwerwiegender Fehler" revidiert und den größten Teil der Klage zurückgewiesen. Das ist ein schwerer Rückschlag für Motorola Mobility. Die Firma, seit 2012 im Besitz von Google, kann aber Rechtsmittel ergreifen.
Frage der Zuständigkeit
Springender Punkt ist die Frage der Zuständigkeit: Kann nach US-Recht ein US-Gericht über Schäden entscheiden, die gar nicht in dem Land entstanden sind? Der größte Teil des Schadens ist nämlich bei ausländischen Tochterfirmen Motorolas eingetreten, die ihre Ansprüche der Mutterfirma abgetreten haben. Nur etwa ein Prozent des Anspruchs bezieht sich auf Bildschirme, die Motorola Mobility in den USA in Handys eingebaut hat.
99 Prozent verteilen sich auf im Ausland gebaute Geräte, die Motorola Mobility dann entweder selbst in die USA importiert oder aber im Ausland verkauft hat. Für diesen Löwenanteil gibt es laut dem Bundesbezirksgericht keinen rechtlichen Anknüpfungspunkt in den USA. Auch wenn, wie von Motorola Mobility behauptet, das Kartell seine Preise in den USA gebildet hat, und die Preise mit Motorola Mobility in den USA ausgehandelt wurden, sei der Schaden erst beim Kauf eingetreten. Und dieser Kauf habe stets im Ausland stattgefunden. Und der spätere Import eines Teils der Geräte in die USA könne den Beklagten nicht zugerechnet werden, weil Motorola Mobility selbst der Importeur war.
In diesem Fall erweist sich die Produktion im Ausland also als juristischer Bumerang. Motorola kann nun Berufung einlegen oder um das eine Prozent weiterprozessieren – oder natürlich auch das Verfahren ganz fallen lassen. Alternativ könnte die Google-Tochter in den anderen Ländern Klagen einbringen, sofern die dortigen Gesetze eine Handhabe dafür bieten.
Der Fall ist als Motorola Mobility Inc. v. AU Optronics Corp. bekannt (09-cv-06610 , US District Court, Northern District of Illionis). (jk)