Niederlande: Sperre gegen Pirate Bay aufgehoben

Die niederländischen Provider XS4ALL und Ziggo müssen nicht länger die Torrent-Plattform The Pirate Bay blockieren. Ein niederländisches Berufungsgericht kam zu dem Ergebnis, dass die Sperren ineffektiv seien.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 41 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

Ein Berufungsgericht in Den Haag hat entschieden, dass die niederländischen Provider Ziggo und XS4ALL nicht länger den Zugang zur Filesharing-Plattform The Pirate Bay sperren müssen. Die Entscheidung begründete das Gericht damit, dass die IP- und DNS-Blockaden keineswegs effektiv gegen Online-Piraterie helfen würden. Und zu ineffektiven Maßnahmen könne man die Provider nicht verpflichten.

Die Blockadepflicht ging auf ein Urteil von 2012 zurück, Kläger war die niederländische Anti-Piraterie-Organisation BREIN, die 2009 und 2010 verschiedene Verfahren direkt gegen The Pirate Bay, aber auch gegen durchleitende Provider anstrengte. Die beiden Provider kamen dem Entscheid nach, legten jedoch auch gleichzeitig Berufung dagegen ein.

Das Berufungsgerichts bezieht sich in seiner Entscheidung unter anderem auf Studien wie etwa von der Universität Amsterdam, laut der die Blockaden keinen nachhaltigen Effekt auf die Zahl illegaler Downloads habe. Allenfalls würden Gelegenheitsnutzer abgeschreckt. Die Prozesskosten von 326.000 Euro müssen nun von der BREIN getragen werden.

Der Anti-Piraterie-Verband zeigte sich in einer Stellungnahme enttäuscht. Statt die Sperren gegen Pirate Bay aufzuheben, müssten vielmehr noch weitere Torrent-Plattformen blockiert werden – nur so könne man der Piraterie effektiv beikommen. Der Mitteilung nach erwägt der Verband sich an das oberste Gericht der Niederlande zu wenden, den Hoge Raad. Sowohl XS4All als auch Ziggo begrüßten das Urteil freudig.

Damit haben aber noch nicht alle Niederländer wieder direkten Zugriff auf The Pirate Bay: Laut Informationen von ZDNet gelten nach wie vor die in anderen Prozessen verhängten Blockadepflichten für KPN, UPC, T-Mobile und Tele2. Allerdings werden deren Fälle dem Bericht nach in nächster Zeit vom gleichen Berufungsgericht verhandelt, weshalb wohl mit ähnlichen Entscheidungen zu rechnen ist. (axk)