Tiroler Wasserkraft: Schweigeklage gegen Online-Kritiker abgewiesen

Der Österreicher Markus Wilhelm darf weiterhin (eigentlich geheime) Verträge veröffentlichen, die die Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG) im Jahr 2001 mit US-amerikanischen Investoren geschlossen hatte. Das hat das Landesgericht Innsbruck jetzt entschieden.

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Der im Eigentum des Landes Tirol stehende Energieversorger TIWAG - Tiroler Wasserkraft AG hat bei dem Versuch, einen Aktivisten zum Schweigen zu bringen, eine weitere Niederlage vor Gericht erlitten. Der TIWAG-Kritiker Markus Wilhelm darf auf seinen Webseiten dietiwag.org und dietiwag.at weiterhin (eigentlich geheime) Verträge veröffentlichen, die die TIWAG mit US-amerikanischen Investoren im Jahr 2001 geschlossen hatte. Dies geht aus einem erstinstanzlichen Urteil des Landesgerichts Innsbruck (12 Cg 68/08t, PDF-Datei) hervor. Lediglich die Veröffentlichung von Gerichtsprotokollen wird Wilhelm untersagt, soweit die zugrunde liegenden Verhandlungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden haben. Beide Parteien können noch Rechtsmittel ergreifen.

Im Zentrum des Streits steht die Veröffentlichung von Informationen über Cross-Border-Leasing-Verträge der TIWAG. Solche Verträge nutzten Unterschiede zwischen europäischem und US-amerikanischem Recht aus, um steuerliche Vorteile in den USA zu nutzen. Dort sind solche "missbräuchlichen Steuervermeidungstransaktionen" aber seit 2004 verboten. Die TIWAG befürchtet durch die Veröffentlichungen einen Image-Schaden und möchte die Verträge geheim halten. Wilhelm wirft den verantwortlichen Politikern unter anderem vor, Verträge ohne genaue Kenntnis der Inhalte unterzeichnet zu haben und so gegen die Interessen des Landes und der TIWAG gehandelt zu haben. Mit einigen Kraftwerken seien zudem Wasserrechte veräußert worden.

Im Jahr 2005 erreichte die TIWAG eine zwischenzeitliche Sperre der von Wilhelm registrierten Domain dietiwag.at, woraufhin der Kritiker seine Website auf dietiwag.org übersiedelte. Anläufe der TIWAG, auch diese Domain abschalten zu lassen scheiterten. Außerdem verklagte der Kraftwerksbetreiber den Aktivisten (Streitwert: 510.000 Euro) sowie seinen Provider (100.000 Euro) auf Unterlassung der Veröffentlichung. Zusätzliche Anträge auf Einstweilige Verfügungen wurden von den Gerichten abgewiesen. Dreieinhalb Jahre später liegt nun ein Urteil vor, das eine weitere Niederlage für die TIWAG bedeutet.

Unterlassungsansprüche nach dem Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG) bestehen laut Urteil nicht, da der Aktivist nicht im Wettbewerb zur TIWAG stehe und auch keinen Konkurrenten fördern wolle. Das Gericht hat die Veröffentlichungen als "weder rechtsmissbräuchlich noch schikanös, noch gegen die guten Sitten verstoßend" qualifiziert und somit eine von der TIWAG behauptete Verletzung von Paragraph 1295 Abs 2 ABGB verneint. Auch nach dem Medienrecht sei der Beklagte nicht zu belangen, da er seine Website ohne unternehmerische Struktur betreibt. Hinzu kommt, dass die TIWAG "ehrenrührige oder explizit kreditschädigende Äußerungen" gar nicht beanstandet hat.

Schließlich wies das Gericht auch noch den Vorwurf der Verletzung des Datenschutzgesetzes (DSG 2000) zurück: "Bei einer Abwägung in diesem Interessenkonflikt und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass mit diesem Vertrag indirekt auch die Öffentlichkeit Rechte eingeräumt und Verpflichtungen auferlegt erhalten hat, welche für Jahrzehnte bestehen bleiben werden, ist das Interesse an der Information der Öffentlichkeit über diese Rechte und Pflichten höher zu bewerten als das Interesse der Klägerin an der Geheimhaltung der Vertragsbestimmungen. Aufgrund der Eigentumsverhältnisse an der Klägerin ist es legitim, wenn sich die Öffentlichkeit ein Bild über den Vertragsinhalt machen kann." Es sei "der Klägerin auch nicht gelungen, ein schutzwürdiges Interesse an der Geheimhaltung dieser Texte begründet darzulegen".

Wilhelm schätzt, dass die TIWAG für gegen ihn gerichtete Maßnahmen bereits einen sechsstelligen Euro-Betrag ausgegeben hat. Darunter dürften auch Aufwendungen für einen Detektiv fallen, der Wilhelm einige Zeit verfolgt haben soll, um die Quellen des Aktivisten aufzudecken. Allerdings weiß die TIWAG bis heute nicht, wer die geheimen Verträge an den Kritiker weitergegeben hat. Ob die TIWAG nun Rechtsmittel ergreift, werde wohl von den amerikanischen Geschäftspartnern entschieden, meint Wilhelm. Das Verfahren gegen den Provider ist auf Betreiben der Klägerin seit Ende 2005 ruhend gestellt. Seitens der TIWAG darf sich zu dem Fall nur der Vorstandsvorsitzende Bruno Wallnöfer äußern, dessen Rückruf heise online bislang allerdings noch nicht erreicht hat.

Siehe dazu auch:

(Daniel AJ Sokolov) / (pmz)