Kriminalbeamte fordern zentrale Datenbank für Verbindungsdaten

Die Vorratsdatenspeicherung solle in einer zentralen Datenbank unter Aufsicht des Datenschutzbeauftragten erfolgen: "Es ist offensichtlich, dass sensible Kundendaten bei privaten Unternehmen mehr als schlecht aufgehoben sind", sagte der BDK-Vorsitzende.

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Von
  • Jürgen Kuri

Vor dem Hintergrund der Bespitzelungen bei der Deutschen Telekom hat der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) gefordert, die Verbindungsdaten sämtlicher Telefonkunden in einer zentralen Datenbank zu speichern. Diese Datenbank sollte dann unter der Aufsicht des Datenschutzbauftragten stehen. "Die Telekom-Affäre ist eine Riesenchance für den Datenschutz, die wir nutzen müssen. Es ist doch offensichtlich, dass sensible Kundendaten bei privaten Unternehmen mehr als schlecht aufgehoben sind", sagte BDK-Vorsitzender Klaus Jansen der Neuen Osnabrücker Zeitung.

Jansen forderte laut dpa, sämtliche Verbindungsdaten in einem Sicherheits-Center unter Aufsicht von Datenschützern zu hinterlegen. Darauf könnten dann sowohl Unternehmen zu Abrechnungszwecken als auch der Staat zur Strafverfolgung streng kontrolliert zugreifen. Technisch sei ein solches Verfahren nach Ansicht von Experten kein Problem, sagte Jansen. "Die heutige Praxis einer sechsmonatigen Speicherung direkt beim Telefonanbieter öffnet Missbrauch Tür und Tor."

Ein Vorhaben, wie es Jansen nun für Deutschland vorschlägt, hat das britische Innenministerium bereits für die Vorratsdatenspeicherung in Großbritannien vorgesehen. In dieser zentralen Datenbank sollen die Verbindungsdaten mindestens ein Jahr vorrätig gehalten werden; sie sei erforderlich, damit Polizei und Geheimdienste leichter auf wichtige Informationen zur Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus zugreifen können.

In Deutschland ist nach den zum 1. Januar dieses Jahres eingeführten Regelungen zur Vorratsspeicherung von Telekommunikations- und Internet-Verbindungsdaten eine sechsmonatige Speicherung der Daten bei den Providern und Carriern vorgesehen, auf die Strafverfolger bei der Verfolgung von Straftaten und zur Gefahrenabwehr zugreifen dürfen. Allerdings hat der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung im Februar über 34.000 Klageschriften gegen die Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.

Das Bundesverfassungsgericht hat daraufhin die Regelungen in einer Eilentscheidung bis zu einem Urteil im Hauptsacheverfahren eingeschränkt: Telekommunikationsfirmen müssen demnach zwar Verbindungs- und Standortdaten der Nutzer verdachtsunabhängig sechs Monate vorhalten. Sicherheitsbehörden dürfen darauf aber nur zur Verfolgung schwerer Straftaten zugreifen. Zudem muss der Verdacht durch bestimmte Tatsachen begründet und die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos sein. In dem von Parlament und Bundesrat beschlossenen Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist dagegen beispielsweise auch vorgesehen, dass Ermittler sowie prinzipiell Geheimdienste etwa auch bei "mittels Telekommunikation begangener Straftaten" auf die gespeicherten Verbindungsdaten zugreifen dürfen.

Die Aussetzung der Speicherung selbst lehnte das Gericht einstweilen mit der Begründung ab, das Risiko sei zu hoch, "im Eilverfahren über die Entscheidungskompetenz des Bundesverfassungsgerichts in der Hauptsache hinauszugehen und das Gemeinschaftsinteresse an einem effektiven Vollzug des Gemeinschaftsrechts schwerwiegend zu beeinträchtigen". (jk)