EU-Kommission verlängert Frist für Anhörung zum Urheberrecht

Interessenten haben noch bis Anfang März Gelegenheit, ihre Anmerkungen zu einer Neugestaltung der Urheberrechte auf Unionsebene einzubringen.

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Von
  • Tim Gerber

Die Europäische Kommission hat ihre Anfang Dezember 2013 gestartete, öffentliche Konsultation zur Überprüfung der Regeln zum EU-Urheberrecht um einen Monat bis zum 5. März 2014 verlängert. An der Konsulation kann sich jeder Interessierte beteiligen. Die Kommission sucht insbesondere nach Beiträgen von Konsumenten, Nutzern, Autoren, Darstellern, Verlagen, Produzenten, Rundfunkunternehmen, Vermittlern, Verteilern und anderen Dienstleistern, Verwertungsgesellschaften, öffentlichen Behörden sowie Mitgliedstaaten. Anhand der eingereichten Beiträge sollend die Regeln zum EU-Urheberrecht überprüft werden.

Will europäische Urheberrechtsregeln überprüfen: Binnenmarktskommissar Michel Barnier.

(Bild: EU-Kommission)

Für die Durchführung der Konsulation ist das Referat "Unternehmensführung und soziale Verantwortung" innerhalb der Generaldirektion Binnenmarkt der EU-Kommission zuständig. Gründe für die Verlängerung nennt die Kommission nicht. In der Regel werden solche Konsultationen verlängert, wenn bis zum vorgesehenen Zeitpunkt nicht genügend Beiträge eingegangen sind. Alle Beiträge werden nach Abschluss der Anhörung im Internet veröffentlicht. (tig)