Strafanzeige im NSA-Skandal: "Zeichen gegen die Ohnmacht"

Die Internationale Liga für Menschenrechte hat am Montag zusammen mit dem CCC und DigitalCourage beim Generalbundesanwalt Strafanzeige gegen die Regierung und Sicherheitsbehörden wegen der Überwachung erstattet.

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Die Liste der Erstatter der Strafanzeige ist lang: Wie vergangene Woche angekündigt, hat am heutigen Montag die Internationale Liga für Menschenrechte zusammen mit ihrem Vizepräsidenten Rolf Gössner, dem Chaos Computer Club (CCC) und seiner Sprecherin Constanze Kurz sowie dem Datenschutzverein DigitalCourage und den Vorstandsmitgliedern Rena Tangens und padeluun den Generalbundesanwalt Harald Range aufgefordert, Ermittlungen wegen "geheimdienstlicher Massenüberwachung" im NSA-Skandal aufzunehmen.

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(Bild: dpa, Julian Stratenschulte/Archiv)

Noch länger ist die Reihe der namentlich genannten Verdächtigen. Die heise online vorliegende, knapp 60 Seiten lange Anzeige richtet sich nicht nur allgemein gegen "US-amerikanisch, britische und deutsche Geheimdienstagenten und ihre Vorgesetzten", sondern auch namentlich gegen die Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes, des Bundesamts für Verfassungsschutz sowie des Militärischen Abschirmdienstes (MAD). Aufgeführt werden zudem die Leiter der Landesämter für Verfassungsschutz, der Bundesinnenminister Thomas de Maiziére, Bundeskanzlerin Angela Merkel, die übrigen Mitglieder der Bundesregierung sowie die Amtsvorgänger zu allen deutschen Beschuldigten.

Die Anwälte, die die Strafanzeige formuliert haben, sehen in ihren Ausführungen "Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten der Verdächtigen in ausreichendem Umfang". Sie werfen diesen insbesondere "verbotene Geheimdiensttätigkeit, Verletzungen des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs sowie Strafvereitelung" im Amt vor.

Einen Anfangsverdacht in den in Frage kommenden Delikten sehen die Rechtsexperten gegeben, sodass der Generalbundesanwalt ein Ermittlungsverfahren durchführen müsse. Dabei drängen sie darauf, den NSA-Whistleblower Edward Snowden als Zeugen zu laden. Voraussetzung dafür müsse sein, dass dem früheren Geheimdienstmitarbeiter der notwendige Schutz vor Auslieferung in die USA sowie vor Kidnapping durch Spezialkommandos gewährleistet werde.

NSA-Skandal

Die NSA, der britische GCHQ und andere westliche Geheimdienste greifen in großem Umfang internationale Kommunikation ab, spionieren Unternehmen sowie staatliche Stellen aus und verpflichten Dienstleister im Geheimen zur Kooperation. Einzelheiten dazu hat Edward Snowden enthüllt.

Die Initiatoren der Anzeige gehen davon aus, dass die Chefs der deutschen Geheimdienstbehörden sich "durch die massenhafte Übermittlung von Telekommunikationsmetadaten" an ausländische Partnerorganisationen strafbar gemacht haben. Sie seien auch verdächtig, andere, teils inhaltsbezogene Informationen beliebiger Art an diese Kreise übermittelt zu haben. Diese Vermutung beziehe sich auch auf mitwirkende Behördenmitarbeiter sowie Regierungsmitglieder. Diese hätten die Transfers und Ausspähungen von Daten voraussichtlich angeordnet.

Deutsches Strafrecht sei anwendbar, heißt es in der Begründung weiter, da viele der Tathandlungen etwa im sogenannten Dagger-Komplex und auf dem August-Euler-Flugplatz in der Nähe von Darmstadt sowie an anderen hiesigen Orten stattgefunden hätten. Auch der "Erfolg" der Verletzungen der Privatsphäre von Millionen von Nutzern sei in Deutschland eingetreten. Ins Feld geführte Rechtfertigungsgründe für die Massenausforschung als angemessenes Mittel im "internationalen Krieg gegen den Terror" seien "völlig unhaltbar".

Gössner, der als Menschenrechtanwalt selbst jahrelang von deutschen Geheimdiensten ausgespäht wurde, bezeichnete den Schritt als Versuch, "die allenthalben spürbare Ohnmacht angesichts der Überwachungsdimension und der täglichen Enthüllungen zu durchbrechen". Die "politisch und strafrechtlich Mitverantwortlichen" müssten "endlich ausfindig und zur Rechenschaft" gezogen werden. Das von der Verfassung garantierte Recht des Einzelnen, unkontrolliert zu kommunizieren, werde schwer verletzt, sei aber eine "unverzichtbare Grundvoraussetzung einer offenen demokratischen Gesellschaft".

Der CCC bezeichnete es als inakzeptabel, "dass die öffentlichen Stellen bislang kaum zur Aufklärung der geheimdienstlichen Machenschaften beigetragen haben, obwohl das Ausspähen vor aller Augen geschieht". Auch padeluun von DigitalCourage nannte es unverständlich, dass sich die Politik bislang "wirksamen Maßnahmen verweigert". Die Bundesanwaltschaft hatte im Dezember noch nicht entschieden, ob sie ein Verfahren einleiten werde. Sie hatte nach eigenen Angaben damals noch keine konkreten Anhaltspunkte, dass die NSA oder der britische Dienst GCHQ die deutsche Telekommunikation systematisch überwache. Schwestervereinigungen der Menschenrechtsliga in Frankreich und Belgien haben vergleichbare Anzeigen initiiert. (mho)