Berufung gegen Urteil zu Urheberrechtshinweis in Bilddatei angekündigt

Die umstrittene Entscheidung des Landgerichts Köln, Urheberrechtshinweise auch beim direkten Abruf von Bilddateien zu fordern, hat ein Nachspiel. Die Beklagten wollen in Berufung gehen.

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Von
  • Torsten Kleinz
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Die umstrittene Entscheidung des Kölner Landgerichts, in der es Rechtshinweise auch beim direkten Aufruf einer Bilddatei forderte, bleibt nicht unangefochten: Wie der Anwalt der Berliner iWare GmbH, Niklas Plutte gegenüber heise online erklärte, wird er gegen das Urteil Berufung einlegen. Das LG Köln hatte den Widerspruch der iWare GmbH zurückgewiesen und die vom Urheber des Bildes erwirkte Einstweilige Verfügung bestätigt.

Direkt geöffnetes Bild ohne Urheberangabe.

In dem Rechtsstreit geht es um ein Bild, das die iWare GmbH auf ihrem Finanzportal Krefo.de veröffentlicht hatte. Das Bild hatte die Firma bei der auf kostenlose Bilder spezialisierten Plattform Pixelio bezogen. Der Fotograf, der das Bild auf Pixelio eingestellt hatte, hatte iWare zunächst wegen eines fehlenden Rechtevermerks abgemahnt. Zwar stand unter der Abbildung auf der Webseite der gemäß Nutzungsbedingungen geforderte Autoren- und Rechtevermerk, doch fehlte er laut Urteil auf einer Übersichtsseite. Im Verlauf des Verfügungsverfahrens hob der Anwalt des Fotografen dann darauf ab, dass das direkt vom Server abrufbare Bild keine Rechtevermerk enthielt. Dem folgten die Kölner Richter und bestätigten die Einstweilige Verfügung. Diese Entscheidung sorgte gerade unter Juristen für scharfe Kritik.

Als Folge des Urteils haben die Betreiber von Krefo.de alle Fotos aus Bilddatenbanken temporär durch ein Symbolbild mit der Aufschrift „Dieses Bild ist in Ihrem Land nicht verfügbar“ ersetzt. Die Bilddatenbank Pixelio will iWare bei der Berufung unterstützen, parallel aber auch seine Nutzungsbedingungen klarer gestalten. So sollen weitere Klagen gegen die eigenen Nutzer vermieden werden (mho)