Die BKA-Novelle als "Referenzgesetz" für andere Polizeigesetze

Dieter Wiefelspütz, innenpolitischer SPD-Sprecher, und Ex-Bundesinnenminister Gerhart Baum haben sich einen heftigen Schlagabtausch rund um die Ausweitung der BKA-Befugnisse etwa durch heimliche Online-Durchsuchungen geliefert.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 54 Kommentare lesen
Lesezeit: 4 Min.

Dieter Wiefelspütz, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag, und Ex-Bundesinnenminister Gerhart Baum lieferten sich am gestrigen Mittwoch auf der Konferenz "Sicherheit mit Augenmaß" der Friedrich-Ebert-Stiftung in Berlin einen heftigen Schlagabtausch rund um die Überarbeitung des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA). Wiefelspütz bezeichnete die geplante Novelle als "wichtigstes Sicherheitsgesetz in dieser Legislaturperiode". Es müsse "das beste Polizeigesetz" werden, "weil wir insbesondere die kritische Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der letzten Jahre genau abbilden wollen".

Konkret nannte der SPD-Innenexperte die Urteile zur Rasterfahndung, zum großen Lauschangriff, zur präventiven Telekommunikationsüberwachung und zur heimlichen Online-Durchsuchung. Er hoffe, dass so ein "Referenzgesetz" gelinge, ein "Goldstein" auch für andere Polizeigesetze. Wirklich neu sei aber "nur" die geplante Ausforschung informationstechnischer Systeme, "alles andere findet sich in unterschiedlichen Normierungen bereits in Länderpolizeigesetzen".

Wiefelspütz ist klar, dass vor allem die Debatte um die Klauseln für den Einsatz des so genannten Bundestrojaners eine "Pilotdiskussion" ist. Wenn die Befugnis nach einer "großen Anhörung" im September voraussichtlich im Januar 2009 erst einmal im Gesetzblatt stehe, würden sofort die Rufe laut, Online-Razzien etwa auch in der Strafprozessordnung, im Bundesverfassungsschutzgesetz sowie in den Polizei- und Verfassungsschutzgesetzen der 16 Länder zu verankern. Darüber will Wiefelspütz aber erst reden, "wenn wir die BKA-Novelle hinter uns haben". Zudem sei in der SPD-Fraktion die Ansicht weit verbreitet, dass die konkrete Gefahrenabwehr nur Sache der Polizei sei und daher Staatsschützern keine Lizenzen für die Ausspähung von IT-Systemen an die Hand gegeben werden dürften.

Baum machte als einer der agilsten Kläger gegen aus dem Ruder gelaufene Sicherheitsgesetze vor dem Bundesverfassungsgericht im aktuellen Referentenentwurf für ein neues BKA-Gesetz dagegen "eine Menge Klopse" aus, die zum Teil verfassungsrechtlich relevant seien. Insgesamt sei die Vorlage "kein Element der Sicherheit mit Augenmaß", griff er das Tagungsmotto auf. Schon im formalen Bereich kritisierte der Altliberale eine "Orgie an Verweisen" auf andere Gesetzestexte, durch die eine "Vernebelung" stattfinde. So sei etwa erst nach dem Wälzen vieler Paragraphen ersichtlich, dass auch unverdächtige Kontaktpersonen direkt vom geplanten "großen Spähangriff" betroffen wären.

Inhaltlich monierte der FDP-Politiker die "Klimmzüge", die der Referentenentwurf mache, um den von Karlsruhe geforderten absoluten Schutz des Kernbereichs privater Lebensführung zu gewährleisten. "Nicht praktikabel" sei dabei etwa, dass nur "allein" die Intimsphäre betreffende Inhalte sofort außen vor bleiben und bei der Befugnis zu Online-Durchsuchungen andere abgefischte Daten von zwei BKA-Beamten statt einem Richter geprüft werden sollen. Baum sprach zudem die Befürchtung aus, "dass die Dinge trotz der Kautelen durchgehauen werden" und der Kernbereichsschutz im Polizeialltag flöten gehe. Ferner würden der Gefahrenbereich und das Zeugnisverweigerungsrecht aufgeweicht.

Baum sprach weiter von einem Unterschied, ob eine Befugnis in einem Landesgesetz stehe oder "bundesweit etwas Neues oben drauf gesetzt wird". Es müssten nicht in dieser Weise Kompetenzen der Polizeien auf den Bund "hochgezogen werden". Insgesamt müsse der unverdächtige Bürger die Gewissheit haben, "dass der Staat bei ihm nicht schnüffelt". Zugleich betonte Baum, dass er mit seinen 75 Jahren eigentlich "nicht noch einmal nach Karlsruhe gehen möchte". Eine Verfassungsklage mache ja auch eine Menge Arbeit. Er hoffe daher, dass der Entwurf im Bundestag noch gründlich überarbeitet wird.

Zu den Auseinandersetzungen um die Terrorismus-Bekämpfung, die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe auch:

(Stefan Krempl) / (jk)