Kundendaten der Telekom für die Rasterfahndung

Millionen von Kundendaten der Telekom sind nach einem Bericht der "Frankfurter Rundschau" vom BKA nach den Anschlägen vom 11. September zur Rasterfahndung nach "Schläfern" genutzt worden.

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Von
  • Jürgen Kuri

Das Bundeskriminalamt hat nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 auf Millionen von Kundendaten der Deutschen Telekom zur Rasterfahdnung zurückgegriffen, berichtet die Frankfurfert Rundschau. Ohne ersichtliche Rechtsgrundlage habe der Telekommunikationskonzern die Kundendaten für die großangelegten Rasterfahndungen bereitgestellt, will die Zeitung von gut informierten Konzernkreisen erfahren haben. Dabei soll es nicht einmal um die Suche nach bestimmten Straftätern oder konkrete Gefahren gegangen sein: Es habe sich um "eine umfassende Durchrasterung von nahezu allen Kunden-Datenbeständen der Telekom" gehandelt.

In den Kundendaten sei nach den Terroranschlägen von New York und Washington im Jahr 2001 anhand bestimmter Kriterien nach potenziellen "Schläfern" gesucht worden, hieß es. Lange seien Bundeskriminalamt und Verfassungsschutz bei der Telekom ein und aus gegangen, beklagen die Insider laut der Frankfurter Rundschau. Informationen würden oft auf dem kleinen Dienstweg beschafft – ohne richterliche Verfügungen.

Die Telekom nimmt bislang zu den Vorwürfen nicht Stellung, dementiert sie aber auch nicht: "Wir sind nicht befugt, über Auskunftsersuchen staatlicher Stellen, die wir aufgrund unserer Stellung als Telekommunikationsprovider zu beantworten haben, Dritten gegenüber irgendwelche Informationen zu erteilen", erklärte ein Telekom-Sprecher gegenüber der Frankfurter Rundschau. Generell helfe man Behörden erst nach eingehender juristischer Prüfung.

Bei der Telekom waren in der letzten Zeit mehrere Vorfälle bekannt geworden, bei denen Mitarbeiterdaten missbräuchlich verarbeitet oder Kundendaten im illegalen Datenhandel auftauchten. Die allgemeine Rasterfahndung, die deutsche Ermittlungsbehörden nach den Anschlägen des 11. September 2001 bundesweit durchführten, ist nach einem 2006 ergangenen Urteil des Bundesverfassungsgerichts verfassungswidrig. Eine massenhafte Datenermittlung sei nur bei einer "konkreten Gefahr für hochrangige Rechtsgüter" erlaubt. Eine allgemeine Bedrohungslage, wie sie seit den Terroranschlägen von New York und Washington "praktisch ununterbrochen" bestanden habe, reiche nicht aus. (jk)