EU-Kommission warnt vor Hörschäden durch MP3-Player

Der wissenschaftliche Ausschuss der EU hat ein Gutachten über das mit tragbaren Abspielgeräten verbundene Risiko vorgelegt.

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Von
  • Florian Rötzer

Der Wissenschaftliche Ausschuss der EU "Neu auftretende und neu identifizierte Gesundheitsrisiken" (SCENIHR) warnt in einem heute veröffentlichten Gutachten, dass MP3-Player oder andere tragbare Audio-Abspielgeräte mit Ohrhörern das Gehör schädigen können. Bei 5-10 Prozent der Benutzer (2,5 bis 10 Millionen Menschen in der EU), die mindestens fünf Jahre lang jede Woche mehr als eine Stunde pro Tag laut mit einem MP3-Playern Musik hören, bestehe das Risiko eines dauerhaften Gehörschadens.

Allgemein sei zwar die Aussetzung an Lärm in der Arbeitswelt während der letzten Jahrzehnte gesunken, seit den 80er Jahren habe sich aber die Zahl der Jugendlichen, die sich großem Freizeitlärm in Diskotheken oder mit MP3-Playern aussetzen, verdreifacht. In den letzten vier Jahren seien zwischen 184-246 Millionen tragbare Audio-Abspielgeräte, darunter 124-165 Millionen MP3-Player, in der EU verkauft worden. Zwar steige auch die Benutzung von Handys mit MP3-Funktionen an, doch die Hauptgefahr für das Gehör gehe noch immer von den normalen MP3-Playern aus.

Der Lärmschutz am Arbeitsplatz verlangt, dass ab einem Lärmpegel von 85 dB(A) ein Gehörschutz erforderlich ist. Unter 80 dB(A) wird davon ausgegangen, dass auch eine Dauerbelastung nicht gesundheitsschädlich ist. Durchschnittlich betrage der Geräuschpegel bei MP3-Playern nach verschiedenen Untersuchungen 75-85 dB(A). Zwar ist der Geräuschpegel tragbarer Abspielgeräte durch die europäische Sicherheitsnorm bereits auf 100 dB begrenzt: "Allerdings kommen zunehmend Bedenken dahingehend auf", so das Gutachten, "dass auch eine übermäßig lange Exposition gegenüber solchen Lärmquellen zur Gehörschädigung führen könnte." Tatsächlich liegt der maximale Geräuschpegel je nach Gerät und Ohrhörer zwischen 80 und 115, manchmal auch bei 120 dB(A).

Allerdings gibt es noch viele offene Fragen zur Gesundheitsschädlichkeit von tragbaren Abspielgeräten. So ist das genaue Nutzungsverhalten ebenso unbekannt wie die Wahl der Lautstärke und die Aussetzung an andere Lärmpegel. Das Gutachten weist auch darauf hin, dass noch zu wenig bekannt ist, welchen Anteil Lärm an Hörschäden und kognitiven Beeinträchtigungen, z. B. an der Aufmerksamkeitsstörung, bei Kindern und Jugendlichen hat, welche Rolle die "biologische Basis" für die Empfindlichkeit spielt oder ob eine freiwillige exzessive Aussetzung an laute Musik zu anhaltenden und irreversiblen kognitiven Schädigungen auch nach Beendigung des Lärms führt.

Die Europäische Kommission will angesichts der gesundheitlichen Bedenken prüfen, "welche Maßnahmen getroffen werden können, um Kinder und Jugendliche besser vor der Lärmexposition durch MP3-Player und ähnliche Abspielgeräte zu schützen. Die für Verbraucherschutz zuständige EU-Kommissarin Meglena Kuneva erklärte: "Meine Befürchtung ist, dass gerade die jungen Menschen, die mit ihren MP3-Playern und Mobiltelefonen häufig sehr laut Musik hören, unwissentlich ihr Gehör dauerhaft schädigen. Die wissenschaftliche Untersuchung belegt eindeutig, dass hier ein Risiko besteht, auf das wir schnell reagieren müssen. Vor allem müssen wir die Verbraucher aufklären und die Informationen allgemein zugänglich machen. Zugleich müssen wir die bestehenden Kontrollmechanismen prüfen und unter Berücksichtigung des wissenschaftlichen Gutachtens dafür sorgen, dass diese Mechanismen wirksam sind und mit den neuen Technologien Schritt halten."

Den Nutzern wird geraten zu prüfen, ob sich ihrem Gerät eine Maximallautstärke einstellen lässt, oder sie sollen manuell die Lautstärke begrenzen und die Geräte nicht längere Zeit durchgehend verwenden. (fr)