Schwedischer Internet-Pranger Lexbase war ein einträgliches Geschäft

Die Betreiber des Verzeichnisses von Erstinstanzurteilen war nur kurz am Netz, doch konnten sie fast alle ihre Ausgaben mit den Einnahmen decken, heißt es in einem Zeitungsbericht.

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Von
  • Volker Hollich

Nur drei Tage war das Verzeichnis von vermeintlichen oder tatsächlichen Straftätern erreichbar, bevor der Provider Bahnhof AB den Stecker zog. Während dieser Zeit war der Internet-Pranger Lexbase offenbar ein einträgliches Geschäft. Wie die schwedische Tageszeitung Dagens Nyheter erfahren haben will, konnte Lexbase täglich durchschnittlich eine Million Kronen umsetzen (rund 114.000 Euro).

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Dem stehen einmalige Kosten von 895.269 schwedische Kronen (102.000 Euro) für die Datenbeschaffung gegenüber. Für diesen Betrag hatte Lexbase zusammen mit der Tochtergesellschaft Vivalto Abschriften von Urteilen aus ganz Schweden bestellt, wie eine Zusammenstellung der Gerichtsverwaltung belegt. Lexbase hatte sich mit Erstinstanzurteilen (tingsrätt) eingedeckt. Einen eventuellen Freispruch in zweiter Instanz (hovrätt) führte die Seite nicht auf.

Die Lexbase-Macher konnten mit ihren Einnahmen fast alle ihre Ausgaben decken, berichtet Dagens Nyheter weiter. Momentan arbeiteten sie daran, die Seite wieder ins Netz zu stellen – diesmal jedoch von einem ausländischen Server. Der DNS-Eintrag wurde bereits auf einen kalifornischen Anbieter umgestellt. Unterdessen hat sich der Anwalt und Minderheitsaktionär Pontus Ljunggren aus der Geschäftsführung von Lexbase zurückgezogen. Er musste für seine Rolle bei Lexbase unter anderem Kritik der schwedischen Rechtsanwaltskammer einstecken.

Derzeitiger Alleineigentümer, Vorstand und presserechtlicher Herausgeber ist der 28-jährige Jonas Häger. Laut Dagens Nyheter stammt die Lexbase-Geschäftsidee jedoch von Victor Reynolds, der sich bei allem Interesse an der Veröffentlichung von Daten anderer Personen selbst lieber in Schweden rar macht und seine Geschäfte von Sankt Petersburg aus steuert. Trotz langjähriger Geschäftskontakte nach Schweden und Immobilienbesitzes scheint Reynolds – genau wie auch Jonas Häger – kein Freund von Steuererklärungen zu sein. So hat der gebürtige Stockholmer nach Recherchen von DN noch nie Einkommenssteuern bezahlt, obwohl er 30 Jahre in Schweden gelebt hat. Jonas Häger gab zuletzt 2006 eine Steuererklärung ab.

Rechtlich ist Lexbase wohl nicht so einfach beizukommen. Gegen die Weitergabe von Gerichtsurteilen gegen Gebühr sehen die Behörden keine Handhabe. Die Pressefreiheit genießt in Schweden Verfassungsrang, einem juristischen Vorgehen gegen genehmigte Herausgeber sind enge Grenzen gesetzt. Lexbase ist Inhaber einer solchen Genehmigung. Nur der Justizkanzler darf als Staatsanwalt Verstöße wegen Überschreitung der Pressefreiheit anklagen. Bei Justizkanzlerin Anna Skarhed sind bisher über 250 Anzeigen gegen Lexbase eingegangen.

In den vergangenen Wochen wurde in schwedischen Medien intensiv über mögliche Gesetzesänderungen diskutiert. Die Meinungen hierüber sind geteilt, eine schnelle Lösung ist nicht wahrscheinlich. (anw)