Justizminister: Vorratsdatenspeicherung kommt auf jeden Fall

Bundesjustizminister Heiko Maas will unabhängig von der anstehenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über die EU-Vorgaben zur anlasslosen Protokollierung von Nutzerspuren ein Gesetz dazu auf den Weg bringen.

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Die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung ist für die große Koalition offenbar nur noch eine Frage der Zeit. Auch wenn der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Frühjahr die EU-Richtlinie kippen sollte, will Bundesjustizminister Heiko Maas einen Gesetzentwurf zum verdachtsunabhängigen Sammeln von Verbindungs- und eventuell auch Standortdaten vorlegen. Dies habe der SPD-Politiker im Mittwoch im Rechtsausschuss des Bundestags angekündigt, schreibt die linke Netzpolitikerin Halina Wawzyniak in ihrem Blog.

Vorratsdatenspeicherung

Derzeit spricht vieles dafür, dass die Luxemburger Richter die Brüsseler Vorgaben für unvereinbar mit den EU-Grundrechten erklären. Der zuständige Generalanwalt beim EuGH hat bereits eine solche Empfehlung abgegeben. Schwarz-Rot hat die Einführung der Vorratsdatenspeicherung immer auch damit begründet, dass Brüssel dazu zwinge. Nun soll sie unabhängig von der EU-Rechtslage vorangetrieben werden.

Die Richtlinie werde zwar möglicherweise für unzulässig erklärt, nicht jedoch die Vorratsdatenspeicherung an sich, zitiert Wawzyniak den Justizminister. Die Bundesregierung wolle daher "präventiv" handeln und nicht auf möglicherweise überarbeitete EU-Vorgaben warten. Ziel sei es vielmehr, durch eine restriktive Regelung der Datenerhebung und des Zugriffs auf die Nutzerinformationen in einem deutschen Gesetz eine eventuell folgende Richtlinie aus Brüssel zu beeinflussen.

Das Justizressort arbeitet Meldungen zufolge bereits an einem Referentenentwurf zur Vorratsdatenspeicherung. Präsentiert werden soll dieser aber erst nach der Verkündung des Urteils des EuGH. Danach könnte das Gesetz rasch durchs Bundeskabinett gehen und dann vom Bundestag beraten werden.

Prinzipiell haben sich CDU/CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag eigentlich nur darauf verständigt, die bestehende EU-Richtlinie "über den Abruf und die Nutzung von Telekommunikationsverbindungsdaten" umzusetzen. Auf die gespeicherten Informationen soll "bei schweren Straftaten und nach Genehmigung durch einen Richter sowie zur Abwehr akuter Gefahren für Leib und Leben erfolgen" zugegriffen werden dürfen. Schwarz-Rot wollte zudem auf EU-Ebene darauf hinwirken, dass die Speicherfrist von sechs auf drei Monate verkürzt wird.

Maas hatte zuletzt auf einer Konferenz zum "Safer Internet Day" am Dienstag umfangreiche Datensammlungen scharf kritisiert: Wenn etwa kontrolliert werde, wer welche Webseite besucht, führe dies zu einer Schere im Kopf und bringe die Demokratie in Gefahr. Der Minister versprach daher, "mit der Stärke des Rechts" den Verbraucherschutz und die Privatsphäre im Netz erhöhen zu wollen. (anw)