BKA: Keine Rasterfahndung mit Telekom-Kundendaten

Allerdings räumt das BKA ein, dass man nach dem 11. September "aus Gründen der Gefahrenabwehr Daten von öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen erhoben" habe. Darin sei auch die Telekom einbezogen gewesen.

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Von
  • Jürgen Kuri

Das Bundeskriminalamt hat dementiert, dass die Telekom nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 Millionen von Kunden-Daten für eine Rasterfahndung zur Verfügung gestellt habe. Man weise die Darstellung, die nicht den Tatsachen entspreche, zurück, erklärte das BKA in einer Stellungnahme zu dem Bericht, den die Frankfurter Rundschau veröffentlicht hatte. Einen "massenhaften Abgleich vertraulicher Kundendaten" habe es nicht gegeben. Dem BKA seien von der Telekom im Zusammenhang mit den Anschlägen vom 11.September 2001 und auch in anderem Kontext keine Kundendaten übermittelt worden, die in eine Rasterfahndung eingeflossen seien. Auch die Behauptung, "Informationen der Deutschen Telekom würden vom BKA oft auf dem kleinen Dienstweg beschafft", entbehre jeder Grundlage.

Allerdings räumt das BKA ein, dass man nach dem 11. September "aus Gründen der Gefahrenabwehr Daten von öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen erhoben" habe. Darin sei auch die Telekom einbezogen gewesen: "Angefragt waren seinerzeit weder Bestands- oder Verbindungsdaten noch Kundendaten anderer Art, sondern ausgewählte Daten von Mitarbeitern und innerhalb des Konzerns zugangsberechtigten Dritten. Die Deutsche Telekom war im Übrigen gebeten worden, nur Daten von Mitarbeitern zu übermitteln, die vom BKA mitgeteilte Kriterien erfüllten", betonte das Bundeskriminalamt. Dies sei auch im Einklang mit den Regelungen des BKA-Gesetzes durchgeführt worden. Zu einem Datenabgleich sei es aber danach gar nicht gekommen; die erhobenen Daten seien dann bereits im Jahr 2003 vernichtet worden. Die Anforderung der Daten bei der Telekom sei zudem vom Bundesdatenschutzbeauftragten geprüft und nicht beanstandet worden.

Die Maßnahme habe bezweckt, vor dem Hintergrund der angespannten Sicherheitslage die kritischen Infrastrukturen in Deutschland zu schützen, betonte das BKA: "Ausgangspunkt der Erhebung war die Annahme, dass sich in Deutschland weitere Personen islamistisch-extremistischer Gesinnung aufhalten, die Anschläge planen, vorbereiten und durchführen."

Die Frankfurter Rundschau wirft dem BKA in diesem Zusammenhang nun vor, eine Art "delegierte Rasterfahdnung" unternommen zu haben: Die Telekom habe praktisch in ihren Mitarbeiterdaten die für das BKA relevanten Datensätze vorselektiert. Unklar bleibe, "wie viele Mitarbeiter betroffen waren, mit welchen Kriterien gesucht wurde und auf welcher Rechtsgrundlage die Rasterung erfolgte". "Dieser Sache muss auf den Grund gegangen werden", betonte Dieter Wiefelspütz, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, gegenüber der Zeitung. "Das wird ein parlamentarisches Nachspiel haben."

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(jk)