Intranet-Klausel für Lehrer im Urheberrecht soll vier Jahre verlängert werden

Die große Koalition hat sich darauf verständigt, den umstrittenen Paragraph 52a Urheberrechtsgesetz für weitere vier Jahre im Probebetrieb zu halten. Die Grünen fordern mit dem Bundesjustizministerium eine Entfristung der Regelung.

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Die große Koalition hat sich darauf verständigt, den umstrittenen Paragraph 52a Urheberrechtsgesetz für weitere vier Jahre im Probebetrieb zu halten. Dies sieht ein gemeinsamer Gesetzesentwurf (PDF-Datei) der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD vor, der seit Dienstag spruchreif ist. Geht es nach dem Vorstoß, der noch vom Plenum des Parlaments beschlossen werden muss, dürfen Lehrer und Wissenschaftler vorerst für den vorgesehenen Zeitraum "kleine Teile" von Werken ausschließlich einem "bestimmt abgegrenzten Bereich von Unterrichtsteilnehmern" in einem Intranet "öffentlich zugänglich" machen. Die gleiche Erlaubnis gilt auch für Personen im Rahmen ihrer "eigenen wissenschaftlichen Forschung". Ohne die neue gesetzliche Regelung droht die Klausel Ende des Jahres auszulaufen.

Vorerst nicht durchsetzen konnten sich die Rechtspolitiker aus der Union mit ihrem Appell für eine deutlich eingeschränkte Fortführung des bereits zweimal kurzzeitig verlängerten Intranet-Paragraphen. Sämtliche wissenschaftlichen Lehrbücher sollen demnach außen vor bleiben, da den Verlagen derzeit der Verkauf dieser Werke wegbreche. Der Börsenverein des deutschen Buchhandels sieht die Regelung gar generell als verfassungswidrig an und hatte vorab wieder ihren Wegfall gefordert, das Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" dagegen vor einer Kriminalisierung von Dozenten und Forschern gewarnt.

Die Grünen plädieren gemeinsam mit den Wissenschaftlern und dem Bundesjustizministerium in einem eigenen Gesetzesentwurf (PDF-Datei) für die Aufhebung der Befristung. Forschung und Lehre müssten auch weiterhin einen einfachen Zugriff auf urheberrechtlich geschützte Informationen erhalten, heißt es zur Begründung. Die medienpolitische Sprecherin der Oppositionspartei, Grietje Staffelt, würde darin "ein Signal an die Bildungslandschaft" sehen, "dass ein modernes Urheberrecht auch starke Schranken für Bildung und Forschung braucht".

Die Koalition hält dagegen eine abschließende Bewertung der Auswirkungen der Vorschrift auch nach zwei Evaluierungsberichten des Justizministeriums noch nicht für möglich. Mit der Entscheidung über den größeren Zeitraum der Verlängerung wolle man aber der Kritik begegnen, dass wegen der kurzen bisherigen Befristungen noch kein für die Vergütung der Urheber notwendiges System für die Registrierung, Meldung und Abrechnungen der einzelnen Nutzungen in den Hochschulen hätte aufgebaut werden können. Nun solle der Weg freigemacht werden für eine nutzungs- und werksbezogene Erfassung von 2009 an. (Stefan Krempl) / (anw)