Intergraph unterliegt erneut gegen Intel
Intels Maßnahme, Intergraph wegen eines Rechtsstreits vom Beta-Programm auszuschließen, war kein Verstoß gegen Anti-Trust-Gesetze.
Intels Maßnahme, Intergraph wegen eines Rechtsstreits vom Beta-Programm (Versorgung mit Dokumentationen und Prototypen) auszuschließen, war kein Verstoß gegen die amerikanischen Anti-Trust-Gesetze. Das stellte jetzt das Distriktsgericht in Birmingham, Alabama, in einem Urteil fest und wies damit Intergraphs Klage gegen Intel wegen Wettbewerbsverzerrung und Machtmissbrauchs zurück.
Diese Entscheidung war allgemein erwartet worden, nachdem bereits im November 99 das Berufungsgericht in Washington entsprechend geurteilt und eine Einstweilige Verfügung gegen Intel aufgehoben hatte. Offen bleibt aber noch die Entscheidung im weiterhin anhängigen Verfahren gegen Intel wegen Patentrechtsverletzung. Der Prozess in dieser Sache ist für den 12. Juni angesetzt; Intergraph hat jedoch unterdessen um Verschiebung gebeten, um sich besser darauf vorbereiten zu können. (as)