Finanzämter fragen vermehrt Kontostammdaten ab

Die Finanzbehörden fragen immer häufiger die Kontostammdaten von Steuerzahlern ab.

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Von
  • Bernd Behr

Seit die Finanzbehörden im Jahr 2005 auch die gesetzliche Möglichkeit (§ 93 AO) erhielten, die Kontostammdaten eines Steuerzahlers abzufragen, tun die Finanzämter dies immer häufiger. Die Zahl der Abrufe hat sich nach Informationen des Magazins Focus 2008 im Vergleich zum Vorjahr um 14,8 Prozent auf 31.510 erhöht. Diese Zahlen habe das Bundesfinanzministerium dem FDP-Abgeordneten Volker Wissing auf Anfrage mitgeteilt.

Die Befürchtung, dass dies so geschehe, hatte Wissing schon 2006 geäußert, als die Finanzbehörden sich anschickten, die technischen Voraussetzungen für eine erhöhte Abfragefrequenz zu schaffen. Damals waren nur 100 Abrufe pro Tag möglich gewesen, 5000 sollten es werden. Angesichts dieser technischen Voraussetzung sind die 31.510 Abrufe eigentlich vergleichsweise harmlos. Zum Vergleich: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht (BaFin) hat zum Beispiel schon im Jahr 2005 rund 62.000 Abrufe getätigt. Doch nichts hindert die Finanzämter daran, das technisch mögliche auszuschöpfen.

Die Behörden erfahren zwar nur Stammdaten, keine Kontobewegungen und Salden, doch seien "in einer erheblichen Anzahl von Fällen bislang unbekannte Konten und Depots festgestellt" worden, schreibt das Finanzministerium in seiner Antwort. Die Zahl tatsächlicher Verstöße gegen Steuer- oder Sozialgesetze läge der Bundesregierung allerdings nicht vor. Wissing halte die Zunahme der Kontenabfragen deshalb für ein "Misstrauensvotum des Staates gegenüber seinen Bürgerinnen und Bürgern". (bb)