Justizminister: Kampf gegen Kinderpornographie "mit der ganzen Härte des Rechts"

Für Bundesjustizminister Heiko Maas kann sich das jetzt vorgelegte Ergebnis der Löschungen von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs "sehen lassen". 545 Hinweisen konnten die Ermittler wegen des Anonymisierungsnetzwerks Tor nicht nachgehen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 150 Kommentare lesen
Lesezeit: 3 Min.
Inhaltsverzeichnis
Mehr Infos

Das seit 2012 verfolgte Konzept "Löschen statt Sperren" im Kampf gegen kinderpornografische Inhalte im Web sieht Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) als "insgesamt wirkungsvoll" an. Das sagte er zum Löschbericht, den die Bundesregierung am heutigen Mittwoch beschlossen hat. Daraus geht hervor, dass im Inland innerhalb einer Woche eine Löschquote von 98 Prozent, nach zwei Wochen alle gemeldeten Inhalte vollständig gelöscht werden konnten. Bei Inhalten aus dem Ausland betrug die Löschquote 97 Prozent innerhalb von vier Wochen.

Bundesjustizminister Heiko Maas wertete die Resultate als "Ansporn, auch in Zukunft den Kampf gegen Kinderpornografie mit der ganzen Härte des Rechts zu führen". Zuvor hatte der SPD-Politiker im Lichte der Edathy-Affäre angekündigt, klären zu wollen, wie das gewerbsmäßige Handeln mit Nacktbildern von Kindern oder Jugendlichen bestraft werden kann. Das Justizressort will noch vor Ostern einen Gesetzentwurf vorbereiten, um die EU-Richtlinie zum Schutz von Kindern gegen sexuelle Ausbeutung umzusetzen und den veralteten Begriff der "Schriften" im Strafrecht um den der "Informations- und Kommunikationstechnologie" ergänzen.

Die Zusammenarbeit zwischen Beschwerdestellen und dem Bundeskriminalamt (BKA), um kinderpornografische Inhalte im Web effizienter zu löschen, hat sich laut Bundesregierung bewährt und funktioniert "sehr gut". Das gelte insbesondere dafür, bei ausländischen Fällen sowohl über Interpol als auch über den Hotline-Verbund INHOPE und die Diensteanbieter Missbrauchsdarstellungen entfernen zu lassen. Dadurch sei das Material wesentlich kürzer verfügbar gewesen.

Durch regelmäßigen Austausch, harmonisierte Prozesse und die monatliche Auswertung von Problemfällen habe ein genauerer Überblick über die Dimensionen des Phänomens und die Möglichkeiten gewonnen werden können, wie schnelle Löschungen von Kinderpornografie am besten zu erreichen sind. Die komplexe Kooperation kann nach Ansicht des Justizministeriums aber noch optimiert werden, etwa durch eine verbesserte IT-Unterstützung. Diese scheitere derzeit am Geldmangel. Die Eingaben seien aber kaum in noch kürzerer Zeit zu bearbeiten. Die Beschwerdestellen leisteten einen wesentlichen Beitrag als Kontaktstelle zwischen Bevölkerung und Polizei. Ohne sie wäre das Meldeaufkommen deutlich geringer und es verblieben mehr kinderpornografische Inhalte online.

In dem Bericht wird moniert, dass es 2012 "einige zeitliche Spitzen" bis zum Löschen gegeben habe, die "auf Probleme mit inländischen Providern zurückzuführen waren". Das BKA und die hiesigen Hotlines hätten die schwarzen Schafe mittlerweile aber dazu gebracht, ihre Verfahren zu beschleunigen.

Ausländische Stellen bräuchten dagegen Zeit, um die Inhalte zu prüfen, den Serverstandort zu ermitteln und die Strafverfolgung einzuleiten, die zur hiesigen Bearbeitungsdauer hinzukomme. In EU-Mitgliedsstaaten wie den Niederlanden sei seit Anfang 2013 aber festzustellen, dass Missbrauchsbilder erheblich schneller entfernt werden. Darüber hinaus werde sich Berlin in der "Global Alliance against Child Sexual Abuse Online", der derzeit 50 Länder angehörten, weiter für Verfahrensoptimierungen einsetzen.

545 der insgesamt 6209 eingegangenen Hinweise konnte das BKA nicht bearbeiten, weil es sich um Webadressen handelte, deren Standort über das Anonymisierungsnetzwerk Tor verborgen gewesen sei. Auch sei es in diesen Fällen nicht möglich gewesen, einen Kooperationspartner im In- oder Ausland zu benachrichtigen. Bei 157 ausländischen URLs sei aus rechtlichen Gründen eine Benachrichtigung lokaler Sicherheitsbehörden unterblieben, da in den betroffenen Staaten für Sexualdelikte die Todesstrafe verhängt werde. In 45 Fällen habe das BKA das Löschen direkt "über eine durch den Provider zur Verfügung gestellte Schnittstelle veranlassen" können. (anw)