EU-Parlament: Automatischer Auto-Notruf eCall ab 2015

Ab Oktober 2015 sollen Neufahrzeuge mit einem eCall genannten Ortungssystem ausgerüstet werden, mit dem sich ihre genaue Position bestimmen lässt. Die EU-Abgeordneten beschlossen dies mit großer Mehrheit. Beim Datenschutz haben sie etwas nachgebessert.

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Bei Unfällen sollen die Autos per eCall Fahrzeugtyp, Treibstoff, Unfallzeitpunkt, Fahrzeugposition, Fahrtrichtung und Anzahl der angelegten Sicherheitsgurte an die Rettungskräfte melden

Von Oktober 2015 an sollen Neufahrzeuge mit einem "eCall" genannten Ortungssystem ausgerüstet werden, mit dem sich ihre genaue Position bestimmen lässt. Das EU-Parlament hat einen entsprechenden Verordnungsentwurf der EU-Kommission am Mittwoch bei seiner Plenarsitzung in Straßburg mit einigen Änderungen in 1. Lesung mit 485 Stimmen angenommen. 151 Volksvertreter votierten dagegen bei 32 Enthaltungen.

Das bordeigene Notrufsystem soll bei einem Zusammenstoß im Straßenverkehr oder vergleichbaren Unglücken von sich aus die einheitliche europäische Notrufnummer 112 anwählen. Dies soll parallel zum Auslösen von Airbags geschehen. Damit sollen die Rettungsdienste automatisch zu schweren Unfällen gelotst werden. eCall weist laut den Plänen die genaue Stelle des Vorfalls aus. Nach Ansicht der Befürworter kann eCall den Einsatzkräften helfen, schneller vor Ort zu sein, die Zahl der Todesopfer wie auch die Schwere der Verletzungen verringern und die Kosten reduzieren, die aufgrund von unfallbedingten Staus entstehen.

Die Korrekturen der Parlamentarier sehen unter anderen eine flexiblere Übergangsfrist vor. Es bleibt zwar beim Herbst kommenden Jahres als Termin, bis zu dem Hersteller neue Fahrzeugmodelle und Lieferwagen für den Einbau des Systems vorbereiten müssen. Die Abgeordneten haben ihnen aber die Möglichkeit eingeräumt, die Periode bis zum Ausliefern der Geräte noch einmal zu verschieben. Sie kommen damit Forderungen der Industrie nach, die sich mehr Zeit für die Entwicklung und das Testen von eCall ausbedungen hatte.

Das Plenum hat zudem die Datenschutzklausel im ursprünglichen Gesetzentwurf verschärft. Diese Nachbesserung soll gewährleisten, dass Fahrzeuge aufgrund der Ortungstechnik nicht ständig verfolgbar sind. Die vom System bei einem Unfall abgesetzten Daten dürfen aber Informationen zur Art der Aktivierung enthalten, also ob der Notruf manuell oder automatisch ausgelöst wurde, zum Fahrzeugtyp, Treibstoff, Unfallzeitpunkt, zur Fahrzeugposition, Fahrtrichtung und zur Anzahl der angelegten Sicherheitsgurte.

Die Abgeordneten drängen zudem darauf, dass eCall allen Verbrauchern kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Es handle sich dabei um eine öffentliche Dienstleistung von allgemeinem Interesse. Unklar bleibt, ob die Autoindustrie oder der Staat die Systeme subventionieren sollen. Letztlich werden die Kosten, die die Kommission auf 100 Euro pro Gerät schätzt, wohl so oder so über höhere Autopreise oder Steuern am Verbraucher hängen bleiben.

Im Innenausschuss waren Ende Januar Änderungsanträge mehrerer Fraktionen gescheitert, wonach Autofahrer die Anlage auch hätten ausschalten können. Die Grünen stimmten nun gegen die gesamte Vorlage. Ihrer Ansicht nach ist die Kernfrage weiter unbeantwortet, ob der geplante Eingriff in die persönliche Freiheit der Betroffenen verhältnismäßig und angemessen ist. Auch sei nicht geklärt, ob es nicht andere Möglichkeiten gebe, das gleiche Ziel zu erreichen. Beim Datenschutz blieben zahlreiche Unklarheiten, vor allem zum Löschen von Ortungsdaten oder zur Verbindung des öffentlichen Systems mit vergleichbaren privaten, noch über weitere Zusatznutzen verfügende Anlagen.

2012 gab es bei Verkehrsunfällen in der EU 28.000 Todesopfer und 1,5 Millionen Verletzte. Die zuständige Verhandlungsführerin des Parlaments, die tschechische Sozialdemokratin Olga Sehnalova, schätzt, dass künftig mit dem System pro Jahr "ungefähr 2500 Leben gerettet und die Schwere von Verletzungen in zehntausenden Fällen erheblich verringert werden" könnten. Mit dem Beschluss liegt der Ball nun beim EU-Rat. Er kann sich der Position der Volksvertreter anschließen oder einen eigenen Standpunkt annehmen, sodass dann mit dem Parlament ein Kompromiss ausgehandelt werden müsste. (jk)