VDSL-Vektoring: Telekom muss Verträge für Konkurrenten ändern
Die Telekom hat laut Bundesnetzagentur dafür zu sorgen, dass ihre Netzplanung und Endkundenvertrieb nicht auf Erschließungspläne der Konkurrenten zugreifen können.
Die Bundesnetzagentur hat etwas auszusetzen an den bisherigen Verträgen der Telekom mit Konkurrenten für den Einsatz der Vectoring-Technik. In dem Mustervertrag für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL) muss sie nun verbindliche Regelungen zum Schutz der in der Vectoring-Liste enthaltenen Erschließungspläne ihrer Konkurrenten aufnehmen, damit die Netzplanung und der Endkundenvertrieb der Telekom nicht darauf zugreifen können. Das geht aus einer Mitteilung der Bundesnetzagentur hervor.
Mit Vectoring lassen sich bis zu 100 Mbit/s aus einem VDSL-Anschluss holen. Dabei werden die Kupferadern eines Verzweigungskabels auf der letzten Meile vom Kabelverzweiger (Kvz) mit Outdoor-DSLAM zum Kundenanschluss zusammen genutzt. Das Verfahren reduziert Störungen und ermöglicht so höhere Bandbreiten auf einer Leitungslänge von etwa 500 Metern. Dafür muss der Anbieter allerdings die Kontrolle über das ganze Leitungsbündel haben.
In den von der Bundesnetzagentur monierten Verträgen werden die technischen, betrieblichen und rechtlichen Details des Vectoring-Einsatzes geregelt. Diese muss die Telekom nun innerhalb eines Monats überarbeiten und dann der Regulierungsbehörde vorlegen.
Telekom-Konkurrenten einverstanden
Ändern muss die Telekom auch Passagen in den Verträgen zu Sanktionen, wenn reservierte KVz nicht mit Vectoring ausgebaut wurden, sowie zu einem alternativen Bitstromprodukt, das die Telekom Konkurrenten als Ersatz für die beim Vectoring-Einsatz nicht mehr verfügbare KVz-TAL anbieten muss. Stephan Albers, Geschäftsführer der im Verband BREKO organisierten Telekom-Konkurrenten, meint, die Bundesnetzagentur habe wichtige Punkte des Verband berücksichtigt.
Die Telekom muss Konkurrenten grundsätzlich den Zugang zur TAL am KVz gewähren. Sie kann den Zugang zu dieser letzten Meile aber unter besonderen Bedingungen verweigern, damit sie selbst oder ein anderes Unternehmen dort Vectoring einsetzen kann. Alle Marktakteure können daher KVz mit Glasfaser erschließen und Vectoring nutzen. Sie müssen dann jedoch ein angemessenes Bitstromprodukt anbieten. (anw)