Wahlmaschinenpanne in Finnland -- Neuwahlen

Wegen Pannen bei der elektronischen Stimmabgabe hat ein finnisches Gericht jetzt Neuwahlen in drei Bezirken angeordnet.

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Von
  • Dr. Harald Bögeholz

Bei den finnischen Kommunalwahlen im Oktober 2008 wurden in den drei Wahlbezirken Vihti, Karkkila und Kauniainen versuchsweise elektronische Wahlmaschinen eingesetzt. Dabei wurden einem Bericht der finnischen Zeitung Helsingin Sanomat zufolge 232 von 12.234 elektronisch abgegebenen Stimmen nicht gezählt, weil der Wahlvorgang vorzeitig abgebrochen wurde. Vermutlich haben die Wähler nicht auf den abschließenden "OK"-Knopf gedrückt, bevor sie ihre Wahlkarte entnahmen.

Im Januar wies ein finnisches Verwaltungsgericht eine Klage des Kandidaten Ilkka Tanner zurück. Man sehe wohl noch einige Defizite bei der Umsetzung des elektronischen Wahlsystems, jedoch waren die Anleitungen für die Wähler fehlerfrei – wenn auch verbesserungsfähig.

Das Oberverwaltungsgericht hat diese Entscheidung am vergangenen Donnerstag nun aufgehoben und Neuwahlen in den drei genannten Bezirken angeordnet. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Fehler das Wahlergebnis verändert haben könnten und dass es auch nicht möglich sei, sie nachträglich herauszurechnen. Justizminister Tuija Brax sagte, die Kosten für die Neuwahlen beliefen sich auf etwa 130.000 Euro und man überlege, ob man die Kommunen hierbei finanziell unterstützen könne.

In Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht erst im März dieses Jahres den Einsatz von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 für verfassungswidrig erklärt. Allerdings nicht wegen technischer Pannen: Das Gericht sah den Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl nicht gegeben, weil die Wähler die abgegebenen Stimmen und die Auszählung nicht kontrollieren konnten. (bo)