Fortschritt bei Online-Veröffentlichung verwaister Werke

Bibliotheken und Rechteinhaber verständigten sich auf gemeinsame Grundsätze für Werke, deren Rechteinhaber nicht ermittelt werden können und die im Rahmen eines EU-Projekts zur Digitalisierung und Veröffentlichung vorgesehen sind.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 43 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.

In Brüssel haben sich Vertreter von Bibliotheken und Archiven sowie Rechteinhaber grundsätzlich auf eine gemeinsame Linie bei der Behandlung so genannter verwaister Werke verständigt. Dabei handelt es sich um Werke, deren Autoren und Rechteinhaber unbekannt oder nicht zu ermitteln sind. In dem Papier (PDF-Datei) verständigen sich die Parteien auf einen Standard für die Suche nach unbekannten Rechteinhabern.

Das in Anwesenheit von EU-Kommissarin Viviane Reding unterschriebenen Papier sei ein wichtiger Schritt für die geplante Veröffentlichung der europäischen Bibliotheksbestände im Internet, heißt es in einer Mitteilung der Kommission. Nach Schätzungen machen die verwaisten Werke einen nicht geringen Teil des europäischen Bestandes aus. Beispielsweise gibt die British Library den Anteil der verwaisten Werke am urheberrechtlich geschützten Bestand mit 40 Prozent an.

Gleichzeitig hat die europäische High Level Group on Digital Libraries unter dem Vorsitz Redings Richtlinien für die praktische Zusammenarbeit von öffentlichen kulturellen Institutionen und privatwirtschaftlichen Organisationen verabschiedet. Mit solchen Kooperationen sollen unter anderem die Mittel für die Digitalisierung der Werke aufgebracht werden. Das Projekt "European Digital Libraries" gehört zur i2010-Initiative der für die Informationsgesellschaft zuständigen Kommissarin Reding. (vbr)