Datenschutz: EU droht Deutschland mit drastischer Strafe
Die Europäische Kommission verklagt Deutschland wegen Nicht-Umsetzung der EU-Datenschutzrichtlinie.
Deutschland und vier weitere EU-Mitgliedsstaaten müssen sich wegen Nichtumsetzung einer EU-Datenschutzrichtlinie von 1995 vor dem Europäischen Gerichtshof verantworten. Neben Deutschland sehen sich nun auch Frankreich, Irland, Luxemburg und die Niederlande einer Klage gegenüber; es drohen Strafen von täglich 50 000 Mark.
Die EU-Richtlinie soll in allem Mitgliedsstaaten für ein einheitliches, hohes Datenschutzniveau sorgen. Sie präzisiert die Rechte der Bürger und erleichtert den Transfer personenbezogener Daten innerhalb der EU; in Drittländer dürfen sie hingegen nur noch übermittelt werden, wenn auch dort ein angemessenes Schutzniveau gewährleistet ist. Die Mitglieder der EU hätten diese Richtlinie bis Ende Oktober 1998 in nationales Recht überführen müssen.
In Deutschland sprach viel für eine gleichzeitige grundlegende Reform des Bundesdatenschutzgesetzes, das zum Teil noch auf veralteten Voraussetzungen beruht. Über die Einzelheiten gab es aber immer wieder Streit. Auch der Regierungswechsel im vorletzten Jahr führte zu weiteren Ergänzungswünschen und einem neuen Referentenentwurf, der zuletzt wegen befürchteten Eingriffen in die Pressefreiheit Schlagzeilen machte. Diese Auseinandersetzungen führten möglicherweise zu einer nicht fristgerechten Umsetzung der EU-Richtlinie.
Auch ohne nationale Rechtsgrundlage können sich EU-Bürger vor Gericht aber unter Umständen auf die Richtlinie berufen - vor allem bei Streitigkeiten zwischen Staat und Bürger. In bestimmten Fällen können können Personen, die infolge der Nichtumsetzung der Richtlinie durch einen Mitgliedstaat Schaden erlitten haben, sogar auf Schadenersatz klagen. (nl)