Neue Nutzungsbedingungen bei Skype: Zentrale Zwischenspeicherung und Kontrollen

Ab Ende März gelten bei Skype neue Nutzungsbedingungen. Der Instant-Messaging-Dienst will Kommunikationsinhalte künftig auf den eigenen Servern zwischenspeichern. Außerdem stellt er klar, dass Inhalte blockiert werden können.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 177 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Urs Mansmann

Der Instant-Messaging-Anbieter Skype informiert derzeit die Nutzer über neue Nutzungsbedingungen, die in rund einem Monat in Kraft treten sollen. Die wichtigste Änderung betrifft die Zwischenspeicherung von Nachrichten.

Skype schreibt, man habe klargestellt, dass "Nachrichten und Inhalte, die Sie über die Messaging-Funktion von Skype übertragen, auf Skype-Servern gespeichert werden können, damit Sie geräteübergreifend Nachrichten synchronisieren und ansehen können". Eine solche Zwischenspeicherung von Nachrichten auf den eigenen Servern ist unter bestimmten Umständen offenbar bereits möglich. Bislang wurden Chat-Protokolle bei Skype grundsätzlich nur lokal gespeichert.

Im genannten Absatz 5.7 findet sich eine Menge neuer Text. Darin behält sich Skype das Recht vor "Inhalte, die in oder über die Software, Produkte und Skype-Webseite eingegeben werden, zur Durchsetzung der vorliegenden Bedingungen zu überprüfen." Skype kann "in eigenem Ermessen Sofortnachrichten, SMS, Videos, Medien oder andere Kommunikationen blockieren oder deren Zustellung auf sonstige Weise verhindern".

All diese Rechte hat sich Skype aber schon bisher eingeräumt. So heißt es in der aktuell geltenden Fassung: "Skype kann im Rahmen seiner Bemühungen, die Software, die Produkte und seine Kunden zu schützen oder anderweitig die vorliegenden Bedingungen durchzusetzen, im eigenen Ermessen Inhalte von Kommunikationen blockieren oder auf sonstige Weise entfernen bzw. deren Zustellung verhindern."

Bislang hatte Skype noch die Nutzer in die Verantwortung genommen. In der alten Fassung heißt es beispielsweise: "Es ist daher möglich, dass Sie Inhalten ausgesetzt werden, die anstößig, ungesetzlich, jugendgefährdend, obszön, unsittlich oder anderweitig beanstandbar sind." Dieser Passus fehlt nun. Auch der Satz "Der Inhalt der Kommunikation liegt allein in der Verantwortlichkeit derjenigen Person, von der ein solcher Inhalt ausgeht", den man dahingehend interpretieren könnte, dass der Anwender selbst darüber entscheiden kann, was er mit dem Dienst anstellt, entfällt künftig.

Schon bisher war es grundsätzlich untersagt, Material zu versenden das "anstößig, gesetzeswidrig, jugendgefährdend, obszön, rufschädigend, verleumderisch, bedrohend, pornografisch, belästigend, gehässig, rassistisch oder ethnisch beleidigend ist". Die neue Regelung fällt in einigen Details konkreter aus. Sie verbietet es beispielsweise, "unangebrachte Bilder", und darunter fallen bei Skype bereits "Darstellungen von Nacktheit" oder "Brutalität", hochzuladen, herunterzuladen oder zu versenden. Wie Skype das kontrollieren will, ohne die Rechte und die Privatsphäre der User zu verletzen, ist allerdings unklar. (uma)