Klagen gegen Kfz-Kennzeichen-Scanning in Bayern und Niedersachsen

Zwei Autofahrer wollen erreichen, dass auch in diesen beiden Bundesländern der Massenabgleich von Kfz-Kennzeichen eingestellt wird.

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Zwei Autofahrer wollen die Innenminister von Bayern und Niedersachsen per Klagen dazu zwingen, die Massenkontrollen von Kfz-Kennzeichen einzustellen. Das Bundesverfassungsgericht hatte im März die automatische Erfassung von Autofahrern in Hessen und Schleswig-Holstein für verfassungswidrig erklärt. Neben diesen beiden Ländern haben danach auch andere den Massenabgleich ausgesetzt, nur Bayern und Niedersachsen nicht. Dies wollen Oliver Steinkamp und Benjamin Erhart nun ändern lassen.

Beim Scannen von Kfz-Kennzeichen werden auf ausgewählten öffentlichen Straßen alle Fahrzeuge automatisch mit einer Videokamera ohne besonderen Anlass oder Verdacht erfasst. Das Nummernschild wird dann automatisch mit dem Fahndungsbestand der Polizei abgeglichen. "Schon 2005 rügte Karlsruhe den niedersächsischen Gesetzgeber für eine präventive Bürgerüberwachungsmasßnahme. Lernen will man in Hannover offensichtlich aber nicht", meint Steinkamp, der eine Verfassungsbeschwerde (PDF-Datei) gegen das niedersächsische Gesetz erhoben hat. In Niedersachsen wurde das Kfz-Massenscanning im Dezember 2007 eingeführt, und dies, obwohl die Verfassungsbeschwerden gegen die vergleichbaren Regelungen in Hessen und Schleswig-Holstein bereits kurz vor der Entscheidung standen, wie Steinkamp erläutert.

"Bayerische Bürger haben dieselben Grundrechte wie alle anderen", betont, Erhart, der eine Klage (PDF-Datei) beim Verwaltungsgericht in Regensburg eingereicht hat. "Leider reißt in den letzten Jahren immer mehr die Unsitte ein, Gesetze nach Gutdünken im Schnellverfahren zu erlassen, statt sie ordentlich auf Verträglichkeit mit dem Grundgesetz zu prüfen." In Bayern würden 35 Scanner monatlich 5 Millionen Fahrzeuge abgleichen. Die gemeldete Trefferquote liege bei 0,03 Prozent, es seien einige Fahrzeuge sichergestellt und ein Mordverdächtiger aufgegriffen worden. Dieser hätte auch durch eine gezielte, anlassbezogene Suche hätte gestellt werden können, meint Erhart. (anw)