Gericht: Kündigung wegen Äußerungen in einer StudiVZ-Gruppe unwirksam

Das Arbeitsgericht Cottbus hat vier Kündigungen von Mitarbeitern eines Brandenburger Hotels kassiert, die an einem StudiVZ-Forum teilgenommen hatten, das sich kritisch mit ihrem Arbeitgeber auseinandersetzte.

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Das Arbeitsgericht Cottbus hat in vier Kündigungen von Mitarbeitern eines Brandenburger Hotels für unwirksam erklärt. Hintergrund des Prozesses war die Teilnahme von Auszubildenden und Angestellten des Hotels "Zur Bleiche" in Burg/Spreewald im StudiVZ-Forum "Der Storch muss hängen". Der Storch ist das Logo der Bleiche.

In dem Forum hatten die Mitarbeiter unter anderem über die Arbeitsbedingungen und den Chef gelästert. Außerdem nahmen einige Teilnehmer Bezug auf einem Vorfall aus dem Dezember 2007, bei dem im Wellnessbereich des Luxushotels Gas ausgetreten war. Der Hotelchef hatte neun der Forenteilnehmern fristlos gekündigt. Dagegen haben acht Mitarbeiter geklagt. Vier der Klagen wurden jetzt vor dem Arbeitsgericht Cottbus verhandelt.

Im Prozess hat der Hotelinhaber durch seinen Rechtsanwalt vortragen lassen, er halte schon die Mitgliedschaft in der Gruppe für einen Vertrauensbruch. Er gehe außerdem davon aus, "das sich mehrere Arbeitnehmer und Auszubildende in Zusammenwirken mit ehemaligen Arbeitnehmern und Auszubildenden sowie möglicherweise weiteren Unbekannten bandenmäßig verabredet haben, um durch einen Reizgasanschlag dem Anzeigenerstatter einen möglichst großen Schaden zuzufügen."

Die vier Mitarbeiter, drei Auszubildende und eine Angestellte, beteuerten dagegen, dem Hotel nicht schaden zu wollen. So sagte zum Beispiel einer der Kläger: "Mit Eintritt in die StudiVZ Gruppe 'der Storch muss hängen' war und ist mir bis heute nicht bewusst, welche Wirkung auf Dritte diese Mitgliedschaft haben würde. ... In der Gruppe ist man ausgelassen und scherzt in hohem Maße. ... Zu den Geschehnissen eines ausströmenden Gases in der Landtherme Ende 07 stehe ich in keinerlei Verbindung. ... Ich bitte zutiefst um Entschuldigung, indirekt Dritten eine negative Ansichtsweise über Hotel 'Zur Bleiche' vermittelt zu haben. Ich hoffe, dass es dadurch zu keinen Schäden gekommen ist. ..."

Das Gericht folgte der Darstellung der Kläger. "Vieles wurde im Verfahren dramatisiert, Zitate wurden aus dem Zusammenhang genommen und dadurch verfälscht. So wird im Zusammenhang mit dem geschilderten Vorfall im Dezember 2007 der Verdacht eines Reizgasanschlags geäußert, obwohl es weder Beweise für die Anwendung von Reizgas noch für einen Anschlag gibt", erklärte die Vorsitzende Richterin Lore Seidel. In allen 4 Fällen hat sie daher der Klage stattgegeben und die Kündigung damit für unwirksam erklärt.

Die vier anderen Klagen sollen am 11. Juni und am 23. Juli verhandelt werden. (jo)