Copyright-Klage: Musikfirma zahlt Lawrence Lessig Schadensersatz

Der Harvard-Rechtsprofessor Lawrence Lessig hat sich in seinem Urheberrechtsstreit mit der australischen Plattenfirma Liberation Music außergerichtlich auf einen Vergleich geeinigt. Es ging um ein YouTube-Video.

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Creative-Commons-Inititator Lawrence Lessig erhält Schadensersatz vom australischen Label Liberation Music, nachdem dieses das Video eines Vortrags seiner Vorträge auf YouTube sperren ließ und der Wissenschaftler daraufhin Klage einreichte. Dies hat die US-Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) am Donnerstag mitgeteilt, die Lessigs Klage unterstützte. Beide Seiten haben sich demnach ohne Urteilsspruch darauf verständigt, die von Liberation Music zu zahlende Summe nicht publik zu machen.

Lessig hatte in seinem 2010 gehaltenen und unter dem Titel "Open" stehenden Referats kurze Ausschnitte verschiedener YouTube-Videos gezeigt. Darunter waren auch Beispiele von Clips, in den YouTube-Nutzer zum Song "Lisztomania" der französischen Indiepop-Band Phoenix tanzen. Liberation vertritt sie in Neuseeland. Die Musikfirma sah darin einen Copyright-Verstoß, beantragte bei YouTube erfolgreich, die Vortragsaufzeichnung herunterzunehmen und drohte damit, binnen 72 Stunden rechtliche Schritte einzuleiten.

Rechtsprofessor Lessig hielt das Vorgehen der Australier für ungerechtfertigt und unverhältnismäßig. Er drehte den Spieß daher um und warf Liberation vor, das Prinzip "Fair use" im US-Urheberrecht verletzt zu haben. Dieses schränkt exklusive Verwertungsrechte zum Wohl der Allgemeinheit ein, indem es etwa erlaubt, Kopien für den privaten oder wissenschaftlichen Gebrauch zu erstellen oder zu zitieren.

Das Label zeigte sich nun erfreut, die Auseinandersetzung mit Lessig "freundschaftlich" beigelegt zu haben. Es räumte ein, dass die Nutzung des Lieds sowohl nach US-amerikanischen als auch nach australischem Recht legal war. Zugleich sicherte die Plattenfirma zu, seine Copyright- und YouTube-Regeln so anzupassen, dass vergleichbare Fehler nicht mehr passieren. Sperranträge an das Videoportal sollen künftig erst übermittelt werden, wenn "Fair-use"-Bestimmungen geprüft wurden.

Das hätte Liberation Music von Anfang tun müssen, betonte die Urheberrechtsexpertin der EFF, Corynne McSherry. Zu viele Rechteinhaber drängten darauf, Inhalte herunternehmen zu lassen, ohne die Nutzerrechte zu beachten. Lessig ergänzte, dass das Copyright zu häufig als "Ausrede" missbraucht werde, "um legitime Meinungsäußerungen zum Schweigen zu bringen". Er hoffe, dass die Klage und der Vergleich die Botschaft an Rechteinhaber sende, angemessene Praktiken im Umgang mit nutzergenerierten Inhalten zu entwickeln. Die Ausgleichszahlung will Lessig der EFF spenden. (anw)