IT-Verbände fordern Kostenerstattung für Vorratsdatenspeicherung

Nach dem Urteil, wonach BT Telefon- und Internetdaten vorerst nicht verdachtsunabhängig auf Vorrat speichern muss, verlangen Branchenverbände Regelungen zur umfassenden Kostenerstattung. Sonst stehe die gesamte Vorratsdatenspeicherung auf der Kippe.

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Von
  • Jürgen Kuri

Branchenverbände haben die Bundesregierung am Mittwoch erneut aufgefordert, der Wirtschaft die Kosten für die Vorratsdatenspeicherung zu erstatten. Sie reagierten damit auf eine Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts, das die Telefongesellschaft BT Germany bis zu einer endgültigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von der gesetzlichen Pflicht zur Speicherung von Daten befreit hatte. "Wenn nicht zügig eine umfassende Kostenerstattung verabschiedet wird, werden weitere Unternehmen klagen – und die gesamte Vorratsdatenspeicherung steht auf der Kippe", erklärte der Hauptgeschäftsführer des IT-Branchenverbands Bitkom, Bernhard Rohleder.

"Wenn die Netzbetreiber Daten zur Kriminalitätsbekämpfung bereithalten sollen, muss der Staat die Kosten übernehmen – denn innere Sicherheit ist seine ureigene Aufgabe", sagte Rohleder. Ähnlich äußerte sich der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco. "Wenn die Bundesregierung gegen alle Kritik an der Vorratsdatenspeicherung festhalten will, dann muss sie es so machen wie Großbritannien und den Unternehmen die Kosten für Anschaffung und Betrieb der teuren Speichertechnik in vollem Umfang erstatten", sagte eco-Vorstand Oliver Süme.

In Deutschland ist nach den zum 1. Januar dieses Jahres eingeführten Regelungen zur Vorratsspeicherung von Telekommunikations- und Internet-Verbindungsdaten eine sechsmonatige Speicherung der Daten bei den Providern und Carriern vorgesehen, auf die Strafverfolger bei der Verfolgung von Straftaten und zur Gefahrenabwehr zugreifen dürfen. Für die Internet-Verbindungsdaten gilt eine Übergangsfrist für die Umsetzung der Speicherpflicht bis Anfang 2009. Ab dem 1. Januar 2009 aber müssen eigentlich auch die Provider Verbindungsdaten speichern. Gegen diese Vorratsdatenspeicherung hat der Arbeitskreis eine Massenklage beim Bundesverfassungsgericht initiiert, der sich über 34.000 Bürger angeschlossen haben; das Bundesverfassungsgericht hat zudem aufgrund eines Antrags auf Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung den Ermittlern Schranken bei der Nutzung der Daten auferlegt, die Speicherung der Verbindungsdaten aber nicht untersagt.

Vergangene Woche entschied aber nun das Verwaltungsgericht Berlin zugunsten von BT Deutschland – der auf Geschäftskunden spezialisierte Provider hatte geltend gemacht, die Verpflichtung zum Anschaffen und Betreiben von Überwachungstechnik auf eigene Kosten verletze sie in ihrem Grundrecht auf Berufsfreiheit und sei daher verfassungswidrig. Das Gericht entband BT Deutschland vorerst, bis zur Entscheidung in der Hauptsache, von der Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung mit einer ähnlichen Begründung wie bei der Aussetzung der Auslandskopüberwachung: Die Inpflichtnahme privater TK-Dienstleister für Sicherheits- und Strafverfolgungsmaßnahmen ohne Entschädigung für die beträchtlichen Kosten sahen die Richter als nicht gerechtfertigt an. Für die Entscheidung der Berliner Verwaltungsrichter spielte aber die Frage, ob die auch von über 34.000 Bürgern, Parteien, Abgeordneten oder Gewerkschaften in Karlsruhe aufgrund von Datenschutzbedenken angegriffenen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung selbst verfassungsgemäß seien, keine Rolle.

Der Bitkom verlangte nun vom Gesetzgeber, rasch eine Entschädigungsregelung zu verabschieden. Für Vorratsdatenspeicherung müssten die Telefonanbieter bis zu 75 Millionen Euro in Technik investieren. Hinzu kämen jährliche Betriebskosten in zweistelliger Millionenhöhe. Darüber hinaus fehle eine angemessene Entschädigung für die Mitwirkung an staatlichen Abhörmaßnahmen. Der eco schätzt, dass die Vorratsdatenspeicherung allein im Internetbereich Kosten für die Anschaffung von Hard- und Software in Höhe von mindestens 322 Millionen Euro verursacht.

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Zu den Auseinandersetzungen um die Terrorismus-Bekämpfung, die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe auch:

(jk)