Bremen streicht Kfz-Kennzeichen-Scanning

Die Bürgerschaft der Hansestadt hat eine Änderung des Bremischen Polizeigesetzes beschlossen, mit der die umstrittene Klausel zum massenhaften automatischen Erfassen von Nummernschildern aufgehoben wird.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 35 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

Die Bremische Bürgerschaft hat mit rot-grüner Koalitionsmehrheit sowie den Stimmen von FDP und Linken am vergangenen Donnerstag eine Änderung des Landespolizeigesetzes beschlossen, mit der die umstrittene Klausel zum Kfz-Kennzeichen-Scanning aufgehoben wird. Einen entsprechenden Antrag (PDF-Datei) zum Streichen der Regelung für das massenhafte automatische Erfassen von Nummernschildern hatten zuvor die Fraktionen der SPD und Grünen eingebracht. Laut dem Blog Daten-Speicherung.de ist Bremen mit diesem Schritt nach Schleswig-Holstein das zweite Land, das bewusst auf die umstrittene Befugnis komplett verzichtet.

Die Bremer Regierungskoalition begründete die ersatzlose Streichung des entsprechenden Paragraphen unter anderem mit dem Hinweis, dass von dem Instrument zur Überwachung des Autoverkehrs ohnehin innerhalb von mehr als zwei Jahren kein Gebrauch gemacht worden sei und auch kein künftiger Bedarf bestehe. Zum einen sei nicht einmal die erforderliche Technik angeschafft worden, zum anderen gebe es in Bremen und Bremerhaven auch wenig potenzielle Einsatzorte.

Weiter verweist Rot-Grün auf die verfassungsrechtlichen Anforderungen an entsprechende Ermächtigungsgrundlagen, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil über die Nichtigkeit der Vorschriften zur automatisierten Kennzeichenerkennung in Hessen und Schleswig-Holstein aufgestellt habe. Nach diesen Maßstäben sei auch von einer Grundgesetzwidrigkeit der bremischen Regelung auszugehen. Eine Nachbesserung erübrige sich aufgrund der fehlenden Einsatzmöglichkeiten.

Weiter Streit um die Massenkontrollen von Kfz-Kennzeichen gibt es derweil in anderen Bundesländern. Autofahrer in Bayern und Niedersachsen wollen für ihre Länder gerichtlich durchsetzen, dass auch dort die umstrittene Überwachungsmethode eingestellt wird. In Hessen berät der Landtag unterdessen weiter über einen Gesetzesentwurf (PDF-Datei) der FDP-Fraktion zur Wiedereinführung des Kfz-Kennzeichen-Scanning unter Berücksichtigung der engen Vorgaben aus Karlsruhe.

Dem Papier nach sollen die Voraussetzungen an die automatisierte Erhebung und den Abgleich der entsprechenden Nummernschildinformationen an die Abwehr gegenwärtiger Gefahren für Leib und Leben einer Person oder an zur Fahndung ausgeschriebene Verdächtige beziehungsweise deren Fahrzeuge für die Abwehr einer unmittelbar bevorstehenden Straftat geknüpft werden. Nach einer ersten kontroversen Lesung des Vorhabens Mitte Mai will der Innenausschuss des Hessischen Landtags nun zunächst eine Expertenanhörung durchführen.

Siehe dazu auch:

(Stefan Krempl) / (jk)