CISAC-Präsident Robin Gibb wirft China massive Urheberrechtsverstöße vor

Laut dem Ex-Bee-Gee, der mittlerweile Chef der Dachgesellschaft der Verwertungsgesellschaften ist, hat das Reich der Mitte in den vergangenen sechs Jahren allein der Musikindustrie Verluste von 41 Millionen Euro zugefügt.

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Zwei Monate vor Beginn der Olympischen Spiele in China hat der Ex-Sänger der Bee Gees, Robin Gibb, massive Urheberrechtsverletzungen im Reich der Mitte beklagt. In seiner Funktion als Präsident der weltweiten Dachgesellschaft der Verwertungsgesellschaften International Confederation of Societies of Authors and Composers (CISAC) forderte der Künstler Peking und die chinesischen Behörden auf, die andauernden Rechtsverstöße zu beenden. In einer Rede vor der Generalversammlung der CISAC am Freitag in Rom betonte er zudem die Bedeutung der Vergütung von Urhebern.

Konkret warf Gibb China vor, allein der Musikindustrie in den vergangenen sechs Jahren Verluste von 41 Millionen Euro zugefügt zu haben. Die hohe Summe errechnet sich nach Angaben der CISAC folgendermaßen: Peking habe 2001 seine Urheberrechtsgesetzgebung novelliert, sodass nun theoretisch allen Radio- und Fernsehanstalten die Zahlung von Vergütungen an Urheberrechtseigentümer bei Verwertung eines musikalischen Werks vorgeschrieben sei. Eingehalten und durchgesetzt würden die Regelungen aber nicht, obwohl der vom Rechtsamt des chinesischen Staatsrat den einheimischen Sendern vorgeschlagene Gebührensatz mit 0,5 Prozent ganz am unteren Ende der international üblichen Tarifstruktur liege. Würden die sonst gängigen Vergütungssätze angelegt, müsste der Fehlbetrag für chinesische und ausländische Urheber gar auf über 150 Millionen US-Dollar hochgerechnet werden.

Gibb appellierte mit Rückendeckung der 219 von der CISAC vertretenen Verwertungsgesellschaften an die chinesische Regierung, sich endlich für eine faire Vergütung von Autoren, Komponisten und Musikverlage einzusetzen. Es sei vor allem sicherzustellen, dass die Sendeanstalten sich an die bereits vorgeschlagene Gebührenordnung halten. Dies sei besonders wichtig, da 80 Prozent der eingenommenen Tantiemen an chinesische Urheber fließen und somit zur Entwicklung der inländischen Kulturwirtschaft beitragen würden. Bis ein offizieller Gebührensatz in Kraft trete, sollten die Sender für jede Ausstrahlung eines musikalischen Werks zumindest zur Zahlung einer vorläufigen Gebühr an Urheber und Komponisten verpflichtet werden.

Mit ins Visier genommen hat Gibb neben China auch Schwellenländer wie Indien, große Teile des Nahen Ostens, Lateinamerika und Afrika. Dort findet ihm zufolge "die digitale Revolution bereits statt, lange bevor das Urheberrecht für herkömmliche Verwertungsformen von Musik überhaupt eine Chance hatte, sich zu etablieren". In diesen Gebieten seien starke Verstöße gegen die Urheberrechte seitens der Sender und Behörden an der Tagesordnung. Man werde diese aufkommenden Märkte in der Kulturwirtschaft künftig genauer in den Blick nehmen. (Stefan Krempl) / (anw)