Österreich: Keine Urheberrechtsabgabe auf Computer

Der österreichische Oberste Gerichtshof hat der Forderung nach einer Reprographievergütung für Computer eine Abfuhr erteilt.

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Der österreichische Oberste Gerichtshof (OGH) hat der Forderung nach einer Reprographievergütung für Computer eine Abfuhr erteilt. Seit Weihnachten 2005 verlangten die Verwertungsgesellschaften Literar Mechana (Autoren und Verleger) sowie VBK (Bildende Künstler) eine solche Urheberrechtsabgabe in Höhe von 21,60 Euro für jeden in Österreich erstmalig gewerbsmäßig in Verkehr gebrachten Computer (Tarife als PDF-Dokument). Doch nicht alle Händler zahlten. Es kam zum Prozess, den Literar Mechana nun am 24. Februar rechtskräftig verloren hat. Dies hat die Verwertungsgesellschaft gegenüber heise online bestätigt. Das noch nicht veröffentlichte Urteil wollte sie jedoch nicht übermitteln; auch die Summe, die ihr nun jährlich entgeht, wurde nicht beziffert.

Entscheidend für den OGH dürfte gewesen sein, dass die von der Literar Mechana verlangte Reprographievergütung eine pauschale Entschädigung für Privatkopien auf Papier oder ähnlichen Trägern (Papyrus, Mikrofilm etc.) ist. Aus Computern kommt jedoch kein bedrucktes Papier – dieses kommt aus Druckern und Kopierern, für welche die Verwertungsgesellschaften nach wie vor separate Gebühren erhebt. Diese sind juristisch zwar in der Höhe, nicht aber dem Grunde nach umstritten. Auch Scanner sind mit solchen Abgaben belastet. Von der Entscheidung nicht betroffen ist im Übrigen die Leerkassettenvergütung, die von anderen Verwertungsgesellschaften nach wie vor bei Speichermedien wie Leerkassetten, Speicherkarten oder CD- und DVD-Rohlingen kassiert wird (nicht jedoch bei Festplatten).

Händler, die die Reprographievergütung für Computer an die Literar Mechana bezahlt haben, können das Geld zurückverlangen. Die Modalitäten will die Literar Mechana in den nächsten Tagen mitteilen. Offen ist, ob die Endkunden, die die Gebühr finanziert haben, am Ende ihr Geld zurückbekommen.

In Deutschland gab es Ende vergangenen Jahres eine Einigung über die Höhe der Urheberrechtspauschale bei Druckern und Scannern. Die Pauschalvergütung für Privatkopien, die die Verwertungsgesellschaften auf PCs erheben wollen, sind dagegen nach wie vor auch hierzulande umstritten: Zwar hat der BGH Urheberrechtsabgaben auf PCs im Oktober 2008 erst einmal gekippt – die Entscheidung beruhte aber auf Klagen nach dem alten Urheberrecht. Ob, wie gefordert, durch Inkrafttreten der 2. Urheberrechtsnovellierung doch Pauschalabgaben fällig werden, ließen die Richter weitgehend offen. (Daniel AJ Sokolov) / (jk)