BT muss sich für Kundenbespitzelung nicht vor Gericht verantworten

Die britische Kontrollbehörde ICO will das Telecom-Unternehmen BT nicht für seine Versuche mit Online-Werbetechnik vor Gericht zur Rechenschaft ziehen.

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Die britische Telecom-Kontrollbehörde Information Commissioner's Office (ICO) will das Telekommunikationsunternehmen BT nicht wegen heimlichen Ausspähens von Websurfern vor Gericht zur Rechenschaft ziehen. heise online UK berichtet, das ICO verzichte auf juristische Schritte, da BT die von dem Probelauf mit Online-Werbetechnik des Unternehmens Phorm betroffenen tausenden Nutzer nicht identifizieren kann. Sie seien zufällig ausgewählt und es seien keine persönlichen Informationen über sie gesammelt oder abgespeichert worden.

Phorm entwickelt eine Technik für personalisierte Werbung. Dabei müssen bei Internet Service Providern Systeme zwischengeschaltet werden, die den Internet-Verkehr der Surfer überwachen und daraus Profildaten erstellen. Zwischen September und Oktober 2006 führte BT bei 18.000 Kunden einen geheimen Probelauf mit der Phorm-Technik durch. Ein jüngst bekannt gewordener Bericht der BT darüber kam zu dem Schluss, dass der Test erfolgreich war und die betroffenen Internetnutzer größtenteils nichts bemerkten.

Die Entscheidung des Information Commissioner Richard Thomas kommt für Beobachter überraschend. In einer Stellungnahme gegenüber dem Ausschuss für innere Angelegenheit des britischen Unterhauses hatte er sich noch für weniger Datensammelei und Beschränkung der Überwachung eingesetzt. Bei einem Modell wie dem des Unternehmens Phorm plädiert Thomas allerdings für ein Modell nach dem Prinzip "Opt in", dass also Betroffene zunächst explizit zustimmen müssen, bevor so von ihnen Profildaten angelegt werden.

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(anw)