LKA Baden-Württemberg setzt sich für Vorratsdatenspeicherung ein

Im Rahmen von Ermittlungen wegen Verbreitung von Kinderpornografie hätten mehr Anschlussinhaber ermittelt werden können, wenn die Provider die Verbindungsdaten vorgehalten hätten, meint das Landeskriminalamt in Stuttgart.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 242 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

Fahnder aus dem "Arbeitsbereich Internet Recherche" des Landeskriminalamts (LKA) Baden-Württemberg haben nach eigenen Angaben (PDF-Datei) weltweit 9000 Ermittlungsverfahren wegen Verbreitung von Kinderpornografie veranlasst. In Deutschland allein seien im Rahmen der Mitte 2008 aufgenommenen Ermittlungen mehr als 1000 Internetanschlüsse überwacht worden. Diese Zahl hätte höher ausfallen können, da viele Provider erst seit dem 1. Januar 2009 der Verpflichtung zur Vorhaltung von Verbindungsdaten nachkommen, meinen die LKA-Fahnder.

"Seit dem 1. Januar 2008 sind die Provider zur Vorratsdatenspeicherung von Internetverbindungsdaten verpflichtet. Auf Grund einer gesetzlich festgelegten Übergangszeit erfolgt die Speicherung bei den Providern im Wesentlichen erst zum 1. Januar 2009", heißt es in der Mitteilung. Bei den Ermittlungen, während der in Deutschland unter anderem 500 Computer beschlagnahmt wurden, seien 377 weitere Anschlussinhaber nicht ermittelt worden, da einige Provider die Verbindungsdaten sofort nach Beendigung der Internetverbindung gelöscht hätten. "Hier zeigt sich, dass die Vorratsdatenspeicherung durch die Provider unverzichtbar ist, um Straftaten im Internet verfolgen und Verdächtige ermitteln zu können", schließt das LKA daraus.

Die Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung stößt bei einigen Providern auf Widerstand, da sie die Überwachungstechnik auf eigene Kosten anschaffen und betreiben müssen. BT Deutschland, QSC und die Freenet-Töchter Mobilcom, Debitel, Klarmobil und Callmobile gingen deshalb vor Gericht und setzten sich vorerst durch. Bis eine grundsätzliche Entscheidung gefallen ist, dürfen sie von der Bundesnetzagentur nicht zur Vorratsdatenspeicherung gezwungen werden. Außerdem liegt dem Bundesverfassungsgericht eine "Massenklage" gegen die verdachtslose Protokollierung von Telefon- und Internetdaten vor. (anw)