Viele Stolpersteine auf dem Weg zur eigenen Top Level Domain

Nach jahrelangen Diskussionen hatte die ICANN grünes Licht für die Einführung neuer Adresszonen (TLDs) im Netz gegeben; nahezu beliebige Domain-Endungen sollen möglich werden. Das Antragsverfahren aber wird teuer und kompliziert.

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Von
  • Monika Ermert

185.000 US Dollar ist die Grundgebühr für eine neue Top Level Domain (TLD) bei der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN). Die Internet-Verwaltung hat kurz vor ihrem Treffen in Kairo den Entwurf für die Modalitäten der neuen TLD-Vergabe veröffentlichte. Zu diesem Grundbetrag können im Verlauf des Verfahrens neben kleineren Gebühren wie einer Registriergebühr fürs elektronische Bewerbungssystem (100 Dollar) leicht noch weitere gesalzene Beträge hinzukommen, etwa für eine genauere Prüfung der technischen Voraussetzungen des Bewerbers (50.000 Dollar), für die Erledigung von Einsprüchen gegen den Bewerber durch Dritte (70.000 bis 122.000 Dollar) oder für eine vergleichende Begutachtung von Konkurrenten um ein und dieselbe Adresszone (Höhe noch unbekannt). Bis zuletzt bleibt die Entscheidung, ob man den Zuschlag für die eigene TLD erhält, offen. Und wer seine TLD am Ende bekommt, der weiß noch nicht, ob sie jemals richtig sichtbar sein wird im Netz.

Nach jahrelangen Diskussionen hatte die ICANN Ende Juni dieses Jahres grünes Licht für die Einführung neuer Adresszonen (Top Level Domains, TLDs) im Netz gegeben. Bei ihrer Sitzung in Paris akzeptierten die ICANN-Direktoren ein Konzept, das das für generische TLDs zuständige Selbstverwaltungsgremium (GNSO) der ICANN erarbeitet hatte. Nach einer ersten Testrunde mit neuen TLDs im Jahr 2000 und einer kleineren zweiten Runde mit TLDs für spezielle Zwecke im Jahr 2004, soll damit ein reguläres Verfahren für die fortgesetzte Beantragung neuer Adresszonen im Stil von .com, .biz, oder .cat etabliert werden, mit dem sich nahezu beliebige Begriffe für Top Level Domains auswählen lassen sollen. Details zum Antragsverfahren, zu deren Preisen und zu den Registrierungsprozeduren innerhalb der schließlich genehmigten neuen Domains wurden bei dem Beschluss über die Einführung des neuen TLD-Procederes aber noch nicht beschlossen, der nun vorliegende Entwurf der ICANN soll die Grundlage für entsprechende Beschlüsse bieten.

Die ICANN weist im voluminösen Entwurf, der in Kairo und darüber hinaus diskutiert werden soll, ausdrücklich darauf hin, dass es neue TLDs in der Vergangenheit oft schwer hatten, von Internet-Providern oder Applikationshostern mit in die Liste der adressierbaren Zonen aufgenommen zu werden. Eine .museum-Domain kommt in vielen Anwendungen einfach nicht vor; und selbst eine .info-E-Mail wird nicht in allen Anmeldeformularen als valide E-Mail-Adresse erkannt. Vielleicht ist es angesichts von Kosten und Schwierigkeiten gut, dass die ICANN die Bewerbung durch Einzelpersonen von vorneherein ausschließt – man will nur Bewerbungen von Unternehmen oder Organisationen zulassen. Allerdings könnte es gegen diese Regel bei den jetzt kommenden Debatten noch Einspruch geben.

Wie komplex die neuen TLD-Verfahren werden, zeigt ein Überblick der ICANN über die Barrieren, die es für die potenziellen Bewerber zu nehmen gilt. Neun verschiedene Szenarien beschreibt die private Netzverwaltung im "Bewerbungshandbuch". Die einfachste, von niemandem angefochtene Bewerbung, die schon im so genannten ersten Prüfverfahren als technisch und finanziell valide beurteilt und daher keine "erweiterte Prüfung" erfordert und sofort zugelassen wird, dürfte eher selten sein. Möglich, dass etwa .google oder eine .bmw Kandidaten für einen solchen "fast track" wären.

Zwei Arten von Einspruchsverfahren können aber im Prinzip fast alle Bewerber zukommen: Es gibt zwei oder mehr Bewerber für denselben Zonennamen; oder es gibt einen Einspruch gegen die Bewerbung für eine TLD, da der Zonenname einer Marke oder anderen Zone zu ähnlich sei. Einsprüche sind auch wegen Verletzungen des Marken- oder Namensrechts, wegen Verstößen gegen Moral oder öffentliche Ordnung sowie wegen der Möglickeit denkbar, dass die geplante Zone von "einem beträchtlichen Teil" der Zielgruppe abgelehnt wird, an die sie implizit oder explizit richtet. Beispiel für den Einspruch einer Zielgruppe war der Streit um .travel, über die sich zunächst unterschiedliche Vertreter der Reisebranche gestritten hatten. Die Moralfrage spielte ganz offensichtlich bei der umkämpften Ablehnung der Rotlichtdomain .xxx eine Rolle, gegen die allen voran fundementale evangelikale US-Kreise Sturm gelaufen waren.

Der "Moraleinspruch" bleibt eines der problematischsten Schwerter gegen TLD-Bewerber, Kritiker fürchten, dass es ein Einfallstor für Zensur sein kann. "Anforderungen für die Zulassung von Einsprüchen auf der Basis von Moral und öffentlicher Ordnung sind nach wie vor Gegenstand von Untersuchungen", heißt es vorsichtig in den jetzt veröffentlichten Unterlagen für die Bewerbung.

Wie bereits in Paris angekündigt, will die ICANN die Einsprüche im Rahmen externer Schiedsverfahren verhandelt sehen. In gewisser Weise sind sie den klassischen Domain-Schiedsverfahren vergleichbar, die Schiedsstellen wie die World Intellectual Property Organisation abwickeln. Allerdings werden sie nach der Prognose von ICANN viel teurer.

Das Worst-Case-Szenario einer Bewerbung um eine TLD: Der Bewerber reicht eine Bewerbung für .xyz ein, muss aber ins erweiterte Prüfverfahren, um seine technische Kompetenz und wirtschaftliche Möglichkeit nachzuweisen. Zudem wird innerhalb der vorgesehenen Frist ein Einspruch auf der Basis von Moral oder Ähnlichkeit mit anderen TLDs erhoben. Am Ende obsiegt der Bewerber zwar im Einspruchsverfahren, aber er verliert die TLD gegen einen zweiten Bewerber, der sich um die gleiche TLD beworben hat. Auf seine Rechte, gerichtlich gegen die Entscheidung oder Fehler auf der Seite von ICANN vorzugehen, musste er schon zu Beginn des Verfahrens verzichten: Die ICANN hat gerichtliche Schritte gegen die Entscheidung ausgeschlossen. Man befürchtet wohl, dass man sonst einer ganzen Welle von Klagen ausgesetzt sein könnte. Bei den byzantinischen Verwicklungen, die die ICANN fast schon erwartungsgemäß in das Bewerberverfahren einführt, ist das nicht von der Hand zu weisen.

Siehe dazu auch:

(Monika Ermert) / (jk)