Bundesregierung sieht Regulierungsbedarf für unbemannte Flugsysteme

Das Bundesverkehrsministerium hält angesichts des zunehmenden Einsatzes von Drohnen durch Militär, Polizei und Privatleute eine Anpassung der Regeln zur Nutzung des Luftraums nach einer sachgerechten Prüfung für nötig.

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Die Bundesregierung hält angesichts des zunehmenden Einsatzes von unbemannten Luftfahrzeugen durch Militär, Polizei und Privatleute eine Anpassung der Regeln zur Nutzung des Luftraums für nötig. Dabei seien im Interesse der Luftverkehrssicherheit eine Vielzahl von Fragen etwa zu Notlandeverfahren, Funkverbindungen, Sensorik, Luftraumeinteilungen oder Höhenstaffelungen zu klären, schreibt das federführende Bundesverkehrsministerium in einer jetzt veröffentlichten Antwort (PDF-Datei) auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion im Bundestag. Dabei seien im Hinblick auf die "Komplexität des Sachverhalts" aber keine kurzfristigen Entscheidungen zu erwarten.

Angesichts des rasanten technischen Fortschritts bei den auch als Unmanned Aerial Vehicles (UAV) bezeichneten Drohnen und des wachsenden Interesses auch in der Hackergemeinde wollten die Grünen vor allem wissen, inwieweit die Bundesregierung die Entwicklung und Verbreitung der unbemannter Fahrzeuge "aktiv mitgestalten, begleiten oder fördern will". Eine zentrale Verantwortung des Bereichs in einem Ressort gibt es laut Verkehrsministerium bislang nicht. Das Vorantreiben neuer Technologien sei grundsätzlich aber auch zunächst "Aufgabe der Industrie".

Trotzdem hat die Bundesregierung nach eigenen Angaben bereits "seit mehr als 15 Jahren" Untersuchungen zum ferngesteuerten und autonomen Fahren betrieben. Dafür seien jährlich rund drei Millionen Euro Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt worden. Mittlerweile würde auch die Forschung rund um unbemannte Flugobjekte vorangetrieben. Das Bundesinnenministerium habe die Bundespolizei zudem mit der Durchführung eines Projekts zur "Validierung" von Unmanned Air Systems zur Integration in den Luftraum VUSIL (PDF-Datei) beauftragt. Dabei gehe es auch um Fragen der Luftsicherheit.

Derzeit sei der Einsatz von unbemannten Fahrzeugen bei der Bundespolizei "nur als Aufklärungs- und Entschärferoboter" genehmigt, betont das Verkehrsministerium. Dazu seien 2006 etwa ein Mini-UAV Typ "Aladin" und ein "FanCopter" der Penzberger Firma EMT beschafft worden. Für einen regelmäßigen Einsatz von Drohnen zur Unterstützung "bei der hoheitlichen Aufgabenwahrnehmung" müssten erst die luftrechtlichen Voraussetzungen gelegt werden. Bis zu einer weitergehenden Regulierung verweist das Verkehrsministerium darauf, dass sich jeder Teilnehmer am Luftverkehr so zu verhalten habe, "dass kein andere gefährdet, geschädigt oder mehr als nach Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird".

Die Szene der UAV-Bastler rüstet sich unterdessen für die erste freie Meisterschaft für autonome Fluggeräte im Rahmen der "Motodrone Challenge 2009" Mitte Juni im brandenburgischen Finowfurt. Neben dem Wettbewerb sollen sich Hunderte Entwickler, Tüftler und Forscher mit Lösungsansätzen und Problemen auf dem Gebiet der autonomen Flugroboter unter dem Aufhänger "Gute Drohne, böse Drohne" beschäftigen. (Stefan Krempl) / (vbr)