Gericht entscheidet gegen Datenschutz von Bauern

Ein Bauer wollte wie andere Landwirte verhindern, dass er als Empfänger von Brüsseler Subventionen im Internet mit Name, Anschrift und Höhe der Überweisungen auftaucht.

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  • dpa

Gegen die Veröffentlichung seiner Daten als Subventionsempfänger hat sich ein Bauer aus Ostwestfalen vergeblich gewehrt. Das Verwaltungsgericht Minden lehnte seinen Eilantrag ab (Aktenzeichen: 2 L 195/09). Der Bauer wollte wie andere Landwirte verhindern, dass er als Empfänger von Brüsseler Subventionen im Internet mit Name, Anschrift und Höhe der Überweisungen auftaucht. Das Gericht argumentierte, der Landwirt aus dem Kreis Minden-Lübbecke habe mit seiner Unterschrift unter dem Antrag der Veröffentlichung zugestimmt, die Ende dieses Monats geplant ist. Gemäß EU-Recht wird mindestens einmal pro Jahr ein Verzeichnis veröffentlicht. Gegen den Gerichtsbeschluss sind Rechtsmittel beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster möglich.

Bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen sind derzeit 216 weitere Widersprüche gegen die Veröffentlichung bekannt. Zudem seien landesweit sieben weitere Muster-Prozesse – unter anderem in Aachen, Arnsberg, Köln und Düsseldorf – anhängig. Wie ein Sprecher der Kammer auf Anfrage von dpa mitteilte, haben im vergangenen Förderjahr allein in NRW rund 50.000 Antragsteller Subventionen in Gesamthöhe von 620 Millionen Euro aus Brüssel erhalten.

Bereits im Februar hatte das Verwaltungsgericht Wiesbaden die Veröffentlichung der Daten im Internet ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof zur Überprüfung vorgelegt; unter anderem soll dabei auch geprüft werden, ob die Vorratsdatenspeicherung rechtmäßig ist. Geklagt hatten zwei hessische Landwirte. Aus Sicht des Deutschen Bauernverbandes unterstreicht der Wiesbadener Beschluss die Notwendigkeit, dass Bund und Länder die Internet-Veröffentlichung solange anhalten müssen, bis der Europäische Gerichtshof in dieser Streitfrage entschieden hat. (dpa) / (jk)