EU-Konsultation zum Urheberrecht: Bitkom sieht Redtube-Fall als Mahnung

Der IT-Branchenverband hat anlässlich der am Mittwoch beendeten Anhörung zur Urheberrechtsreform davor gewarnt, das reine Anschauen im Internet als zu genehmigende Nutzung zu deklarieren.

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Die Anhörungsfrist der EU-Kommission zur Reform des Urheberrechts ist am gestrigen Mittwoch abgelaufen. Der IT-Branchenverband Bitkom hat sich mit einer eigenen Stellungnahme daran beteiligt. Dabei verweist er beim Thema Streaming auf den Fall des Pornofilm-Portals Redtube, von dem tausende Nutzer abgemahnt wurden, weil sie urheberrechtlich geschützte Filme konsumiert haben sollen, die von dem Portal unrechtmäßig angeboten worden seien.

"Dieser Fall zeigt, wie fatal es wäre, das reine Anschauen im Internet als eine urheberrechtlich zu genehmigende Nutzung zu deklarieren", teilt der Bitkom mit. Es würden Nutzer kriminalisiert, die kaum beurteilen können, ob etwas legal oder illegal veröffentlicht wurde. So wie die deutsche Bundesregierung es als nicht vom Urheber zu genehmigende Nutzung bewerte, wenn Streams angeschaut werden, sollte es nach Meinung des Bitkom auch auf europäischer Ebene gelten.

Die EU-Kommission hatte die Anhörung im Dezember 2013 eröffnet und Anfang Februar dieses Jahres verlängert. Beteiligen konnten sich Nutzer, Autoren, Darsteller, Verlage, Produzenten, Rundfunkunternehmen, Vermittler, Verteiler und andere Dienstleister, Verwertungsgesellschaften, öffentliche Behörden und Mitgliedstaaten. Die von der Kommission gestellten 80 Fragen decken ein weites Feld ab, das von territorialen Regeln im Binnenmarkt über allgemeine Aspekte der Harmonisierung bis zu Beschränkungen und Ausnahmen vom Urheberrecht im digitalen Zeitalter reicht. Die EU-Kommission will im Juni erste Lösungsvorschläge vorstellen. (anw)