GDD fordert Stärkung der betrieblichen Datenschutzkontrolle
Wenn der innerbetriebliche Datenschutz gestärkt wird, könnten künftig Datenschutzskanadale vermieden werden, meint die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung.
Der innerbetriebliche Datenschutz muss rechtlich und unternehmenspolitisch gestärkt werden. Dafür tritt die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung (GDD) ein. So könne dem Missbrauch von Kunden- und Mitarbeiterdaten wirksam begegnet und könnten Datenschutzsskandale vermieden werden, geht aus einer Mitteilung der GDD hervor.
Unternehmen, die zehn oder mehr Mitarbeiter mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen, müssen einen Datenschutzbeauftragten vorweisen. Dieser muss auf die Einhaltung von Vorschriften hinwirken, bei "besonders risikobehafteten Datenverarbeitungen" vorab kontrollieren, insbesondere bei der Verarbeitung sensitiver Daten.
Die GDD fordert aus aktuellem Anlass, auch die heimliche Datenerhebung und -nutzung bei Überwachungen vorab kontrollieren und freigeben zu lassen. Datenverarbeitungen ohne Vorabkontrolle und Freigabe könnten dann als Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten verfolgt werde. Wenn die Kompetenzen des Datenschutzbeauftragten so aufgewertet würden, stiege auch dessen Verantwortung im Unternehmen. Außerdem müsse seine Rechtsstellung durch ein Sonderkündigungsschutz gestärkt werden, fordert die GDD. (anw)