Japan führt Gesetz zum Jugendschutz im Internet ein

Seiten mit Inhalten, die der "gesunden Entwicklung" schaden, sollen von den Providern gesperrt werden.

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Von
  • Florian Rötzer

In Japan wurde ein neues Gesetz im Parlament beschlossen, nach dem der Zugriff von Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren auf für sie schädliche Inhalte im Internet gesperrt werden soll. Als schädlich gilt, was die "gesunde Entwicklung" beeinträchtigt, beispielsweise Informationen, wie man Selbstmord durchführen kann, Webseiten, auf denen Mitschüler gehänselt werden, Inhalte, die "das sexuelle Begehren reizen" oder die sehr grausam sind.

Nach dem Gesetz soll eine unabhängige Institution beurteilen, ob Seiten kinder- und jugendgefährdende Inhalte enthalten, womit wohl auch der Vorwurf einer staatlichen Zensur vermieden werden soll. Die Provider erhalten von der Institution die entsprechenden Listen und werden aufgefordert, diese für Kinder und Jugendliche unzugänglich zu machen. Mobilfunkanbieter sollen entsprechende Filter entwickeln, auf Computern für Kinder und Jugendliche sollen Filter vorinstalliert werden.

Allerdings ist das Gesetz wohl eher ein Papiertiger, denn die Provider können zu Sperren nicht gezwungen werden, es sind auch keine Strafen vorgesehen. Die Regierung will zusätzlich für die Verwendung von Filtern werben.

In Deutschland gibt es vergleichbare Regelungen, die aber im Unterschied zu dem japanischen Gesetz auch die Verpflichtung zu Sperrungen beinhalten: Nach dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) des Bundes müssen auch Computerspiele wie zuvor Kino- und Videofilme mit einer Altersfreigabe gekennzeichnet sein. Alle neuen Medien, auch Internetseiten, können auf den Index gesetzt werden und Sperrungsverfügungen unterliegen. In einer ersten Änderung des Jugendschutzgesetzes hat der Bundestag Anfang Mai den Katalog der indizierten Computerspiele erweitert. Demnach sollen auch "gewaltbeherrschte" neben blutttaten- oder kriegsverherrlichende Games automatisch verboten werden. Zudem müssen die Alterskennzeichen vergrößert werden.

Erweitert und verschärft hat der deutsche Gesetzgeber vor fünf Jahren ferner die Verbote für schwer jugendgefährdende Medien. Der Jugendmedienschutzstaatsvertrag ([JMStV ) der Länder verpflichtet Anbieter von Telemedien etwa, Jugendschutzbeauftragte zu bestellen oder sich an eine Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle anzuschließen. Zudem müssen sie lizenzierte Filterprogramme einsetzen, um Kindern und Jugendlichen den Zugang zu pornografischen, aber auch allgemein "entwicklungsbeeinträchtigenden" Inhalten zu verwehren. Der Staat überwacht mit Hilfe der KJM die Einhaltung der Regeln.

Nach der jüngsten Novellierung des Jugendmedienschutzes in Deutschland soll es aber weiter gehen: Die Familienminister des Bundes und der Länder liebäugeln mit einer weiteren Verschärfung der Bestimmungen. (fr)