Studie soll urheberrechtliche Nutzung von IT-Geräten widerlegen

Die PR-Schlacht zwischen IT-Industrie und Urhebervertretern um die Pauschalabgaben für private Kopien urheberrechtlich geschützter Werke geht in die nächste Runde.

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Von
  • Tim Gerber

Der Branchenverband Bitkom will mit einer Studie belegen, dass PCs, Scanner, Drucker und Multifunktionsgeräte in nur sehr geringfügigem Umfang zum Kopieren urheberrechtlich geschützter Daten genutzt würden. Zu diesem Ergebnis komme eine von dem Lobby-Verband bei TNS Infratest in Auftrag gegebene Studie. Sie weise nach, "dass ein Großteil der IT-Geräte nur ausnahmsweise zum Kopieren urheberrechtlich geschützter Inhalte genutzt wird", heißt es in einer Mitteilung des Verbands (PDF-Datei). Die von den die Urheber vertretenden Verwertungsgesellschaften in den laufenden Verhandlungen mit der Industrie geforderten Vergütungspauschalen seien daher nicht gerechtfertigt.

Die Aussagekraft solcher von der Industrie in Auftrag gegebener Studien ist jedoch umstritten und wird von den Urhebervertretern regelmäßig in Zweifel gezogen. So verweist die Verwertungsgesellschaft (VG) Wort auf ein Urteil des Landgerichts (LG) Düsseldorf vom 25. Januar 2005. In dem Verfahren habe ein Druckerhersteller eine von ihm initiierte Studie der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) vorgelegt, die belegen sollte, dass nur 1,1 Prozent aller auf Druckern gefertigten Kopien als urheberrechtlich relevant angesehen werden sollten. Das LG führte in der Urteilsbegründung aus: "Nach alledem sind schon ausweislich der Studie des Beklagten 7,6 Prozent der Druckvorgänge als urheberrechtlich relevant einzustufen. Der Prozentsatz fällt in Wahrheit noch um einiges höher aus, weil die Untersuchung gewisse Druckernutzungen, die ebenfalls von urheberrechtlicher Relevanz sind, außen vorlässt." Bei der Auswertung des Datenmaterials der zitierten Studie sei die VG Wort zu dem Ergebnis gekommen, dass mindestens 39 Prozent der Druckvorgänge als urheberrechtlich relevant einzustufen seien. Das zitierte Urteil des LG Düsseldorf ist aus anderen Gründen nicht rechtskräftig geworden. Eine Beschwerde der VG Wort gegen das Revisionsurteil ist derzeit beim Bundesverfassungsgericht anhängig.

Um Zugang zu dem Datenmaterial der Studie gebeten, ließ Bitkom zunächst wissen, dass ein Gutachten zu der Studie erst Ende Juni veröffentlicht werden solle und derzeit noch nicht vorliege. Die Ergebnisse lägen dem Bitkom jedoch "in Form von Auswertungstabellen natürlich vor". Wenn man einem Journalisten diese "ordnerfüllenden Auswertungstabellen schicke", würde der nach Einschätzung des Verbandes die in der Pressemitteilung dargestellten Ergebnisse "nicht mehr verstehen". Die Bitte, das Material dennoch heise online zu Verfügung zu stellen, beantwortete Bitkom ohne weitere Begründung abschlägig. Anhand der mit der Pressemitteilung veröffentlichten Tabelle lässt sich nicht nachvollziehen, was dabei von wem als "urheberrechtlich relevant" eingestuft wurde und wie das konkrete Studiendesign beschaffen war. (tig)