Private Drohnen bereiten den Fluglotsen Probleme

Minidrohnen werden immer beliebter. Nur wissen die Besitzer oft nicht, wo ihr Gerät fliegen darf und wo nicht. Das gilt vor allem rund um Flughäfen – und macht der Flugsicherung zunehmend Arbeit.

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  • dpa

Minidrohnen wie dieser Quadkopter unter der Piratenflagge beschäftigen nicht nur die Politik, sondern zunehmend auch die Flugsicherung.

(Bild: dpa)

Die Flüge privater Minidrohnen rund um Flughäfen bereiten der Deutschen Flugsicherung (DFS) Kopfzerbrechen. Der Arbeitsanfall, um Startgenehmigungen für die kleinen Fluggeräte zu erteilen, habe deutlich zugenommen, bestätigte ein DFS-Sprecher am Samstag einen Bericht der Wirtschaftswoche. In vielen Fällen werde aber gar nicht um Erlaubnis gefragt. "Wir fürchten, dass die meisten Käufer solcher Geräte nicht einmal wissen, dass sie diese in vielen Städten ohne Zustimmung des Flughafentowers nicht starten dürfen", zitierte die Zeitschrift eine DFS-Sprecherin.

Die Kontrollzonen rund um die Flughäfen decken in Berlin und Hamburg fast das gesamte Stadtgebiet ab. In Hannover, Frankfurt, Leipzig, Köln, Dresden, Düsseldorf und Dortmund trifft es jeweils große Teile des Stadtgebietes. Nötig sei mehr Aufklärung, sagte der Sprecher der dpa. Nach Angaben der Wirtschaftswoche sprechen Flugsicherung und Spezialisten von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) bereits über eine Sonderregelung für die zivilen Minidrohnen.

Früher hätten sich Fluglotsen mehr mit Drachen, Ballons oder den mittlerweile verbotenen Himmelslaternen beschäftigen müssen, sagte der DFS-Sprecher. Nun gebe es mehr Anträge auf Starts der modischen Minidrohnen. Problematisch seien nicht kleine Spielzeughubschrauber, sondern leistungsfähigere Geräte, die höher als 100 Meter fliegen können. Auch Ballons solle man nicht mehr als 100 Meter Leine geben.

Zuletzt hatte die Piratenpartei für den Flug einer Minidrohne 528,50 Euro Strafe bezahlen müssen. Das Gerät war im September auf einer CDU-Wahlveranstaltung auf Bundeskanzlerin Angela Merkel zugeflogen und zwei Meter vor ihr abgestürzt. Das Bußgeld wurde fällig, weil die Drohne in der Kontrollzone des Dresdner Flughafens ohne Flugerlaubnis des Towers gestartet war.

Wer die ferngesteuerten Fluggeräte gewerblich nutzen will, etwa für journalistische Zwecke, muss sich das seit der Änderung des Luftverkehrsgesetzes im Jahr 2012 behördlich genehmigen lassen und zahlreiche Auflagen einhalten. Experten rechnen deshalb damit, dass die Medien bei Luftaufnahmen vielfach auf illegal produziertes Material setzen. (pek)