EU-Kommission: Kein Ausschluss Microsofts von öffentlichen Aufträgen

Laut EU-Kommission schließt die gerichtlich bestätigte Verhängung eine Bußgeldes wegen wettbewerbswidrigem Verhaltens Microsoft nicht grundsätzlich von öffentlichen Ausschreibungen aus.

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In ihrer Antwort auf eine Anfrage aus dem Europäischen Parlament hat die EU-Kommission erklärt, dass Microsoft auch nach seiner Verurteilung wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens durch den Europäischen Gerichtshof bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden muss. Heide Rühle, binnenmarktpolitische Sprecherin der Grünen im Europäischen Parlament, hatte in ihrer Anfrage auf zwei Regelungen einer EU-Richtlinie abgehoben. Diese sehen den Ausschluss von Bewerbern an Ausschreibungen vor, deren berufliche Zuverlässigkeit aufgrund eines rechtskräftigen Urteils in Frage gestellt ist oder die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen haben.

Zur Begründung (MS-Word-Dokument) verweist die EU-Kommission darauf, dass die genannte Richtlinie lediglich die Möglichkeit, nicht aber eine Verpflichtung zum Ausschluss vorsehe. Zudem sei weder die Verhängung einer Geldbuße durch die Kommission noch deren Bestätigung durch den Europäischen Gerichtshof als "endgültiges Urteil [...] über eine strafrechtliche Verurteilung aufgrund eines Straftatbestandes" anzusehen, wie es die erste Regelung fordere. Da die zweite Regelung nicht klar definiere, was als schwere Verfehlung in der beruflichen Tätigkeit gelte, erfordere eine Auslegung dieser Vorschrift eine Einzelfallbewertung im Rahmen eines laufenden Ausschreibungsverfahrens. (odi)