Bahn sichtete Festplatten von Mitarbeitern

Der Konzern antwortet auf einen Bericht des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel", laut dem im Konzern der Inhalt von Computerfestplatten von Mitarbeitern überprüft wurde. Das sei nur bei konkretem Verdacht auf Straftaten geschehen.

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Die Deutsche Bahn hat eingeräumt, die Computerfestplatten von Mitarbeitern überprüft zu haben. Dies geschah aber nach Angaben des Konzerns nur gezielt bei konkretem Verdacht auf Straftaten. "DB-Mitarbeiter wurden ausschließlich in solchen Fällen überprüft, bei denen der konkrete Verdacht der illegalen Weitergabe von internen Unternehmensinformationen bestand, um so die Bahn vor Schaden zu schützen", heißt es in einer Mitteilung.

Die Bahn antwortet damit auf einen Bericht des Nachrichtenmagazins Der Spiegel. In dem Bericht heißt es, in den vergangenen Jahren seien nicht nur Hunderttausende E-Mails von Bahn-Mitarbeitern nach verdächtigen Hinweisen heimlich durchsucht worden. "Das Unternehmen scannte offenbar auch Computer-Laufwerke von Mitarbeitern und die darauf befindlichen Dateien." Dabei soll es sich um so genannte Gruppenlaufwerke gehandelt haben, auf denen Mitarbeiter ihre Computerdateien speichern konnten.

Weiter berichtet das Nachrichtenmagazin, der Konzern habe den E-Mail-Verkehr seiner Mitarbeiter auch daraufhin kontrolliert, ob sie Kontakte zu einem Mitarbeiter des SPD-Bundestagsabgeordneten Uwe Beckmeyer unterhielten. Darauf antwortet die Bahn, es habe "nie eine Überwachung oder Ausspähung von Journalisten oder Politikern und auch nicht von deren Mitarbeitern" gegeben. Auch weist der Konzern die Behauptung zurück, DB-Vorstände hätten die massenhaften Datenscreenings "abgesegnet". Es habe niemals Anordnungen oder Aufforderungen von Vorständen gegeben, gegen Gesetze zu verstoßen oder den Datenschutz zu missachten. Weiter heißt es in der Stellungnahme der Bahn, "ungeachtet der noch laufenden Ermittlungen werden Gerüchte, Spekulationen und Unwahrheiten aus diesen Ermittlungen gezielt an Vertreter der Medien getragen". Dies schade dem Unternehmen und störe erheblich alle Bemühungen objektiver Ermittlungen. (anw)