Michael "Bully" Herbig scheitert mit Klage gegen "Bully"-Spiel

Das Computerspiel "Bully - die Ehrenrunde" verletzt nicht die Namens- und Markenrechte des Schauspielers, hat das Landgericht München entschieden.

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Der Schauspieler und Regisseur Michael "Bully" Herbig ist vor dem Landgericht München mit seiner Forderung gescheitert, dass das Computerspiel Bully – die Ehrenrunde nicht mehr unter diesem Namen vertrieben werden darf. Das Gericht entschied, es würden keine Marken- und Namensrechte des Künstlers verletzt. Bei "Bully" handele es sich um einen beschreibenden Begriff mit verschiedenen Bedeutungen, dessen Verwendung möglich sein müsse (Az. 33 O 24030/07). Der Titel lasse erkennen, dass das Spiel mit dem Künstler nicht zu tun habe, da das Wort "Bully" in einem anderen Kontext mit anderer Bedeutung verwendet werde.

Bully: Die Ehrenrunde erzählt die Geschichte des 15-jährigen Jimmy Hopkins, der im Laufe eines Schuljahres an einer fiktiven Privatschule in Neuengland alle Höhen und Tiefen der Pubertät durchlebt. Das Gericht hatte laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung das Spiel vor dem Prozess getestet und befunden, dass "die schlimmste Brutalität das Eintauchen des Kopfes in eine Kloschüssel" sei. Ansonsten sei das Spiel recht harmlos und mitunter sogar witzig.

Herbig hatte seine Klage damit begründet, nicht mit einem "Gewaltspiel" in Verbindung gebracht werden zu wollen. Die beklagte Herstellerfirma Take Two Interactive hatte hingegen argumentiert, das Spiel werde weltweit unter dem Namen vertrieben, der im Amerikanischen für "Rabauke" stehe. In Deutschland könne Bully Vieles bedeuten, zum Beispiel eine Hunderasse. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (anw)