"Tennisellenbogen" ist keine Berufskrankheit
Die ständige Arbeit am Computer kann zu Schmerzen in Ellbogen führen. Für die Anerkennung als Berufskrankheit genügt die reine Vermutung allerdings nicht.
Dauerhafte Schmerzen im Ellenbogen sind zweifelsohne unangenehm. Sie können durch die ständige Arbeit am Computer entstehen, aber auch andere Ursachen haben. Kann der konkrete Zusammenhang zwischen "Tennisellbogen" und beruflicher Tätigkeit nicht nachgewiesen werden, muss die Erkrankung auch nicht als Berufskrankheit anerkannt werden. Das hat der 3. Senat des Hessischen LandesÂsozialgerichts in einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden (vom 29.10.2013, Az.: L 3 U 28/10).
Geklagt hatte ein Arbeitnehmer aus der Versicherungsbranche, der im Außen- und Innendienst tätig war und dabei zunehmend mehr Büroarbeiten und damit auch Tätigkeiten am PC zu verrichten hatte. Seine Schmerzen am Ellenbogen, am Unterarm und am Handgelenk der rechten Hand führte er deshalb auf die umfangreiche Computertätigkeit zurück. Sein Orthopäde bestätigte, dass der Mann unter einer "Epicondylitis humeri radialis" (so genannter Tennisellenbogen) litt. Den dazugehörigen Antrag auf Anerkennung einer Berufskrankheit lehnte die Berufsgenossenschaft ab.
Vor Gericht erklärte der Erkrankte, er habe den Großteil seiner täglichen Arbeitszeit am Computer verbracht. Beim Erstellen diverser Datenlisten habe er ständig mit der Computermaus hoch- und runterscrollen müssen. Auf diese dauerhafte Belastung führte er seine Erkrankung zurück.
Doch das genügte weder der Berufsgenossenschaft noch den Richtern. Die Richter beriefen sich auf das eingeholte Sachverständigengutachten. Dieses bestätigte zwar, dass eine Epicondylitis durch solche Tätigkeiten entstehen kann, wies allerdings darauf hin, dass es durchaus auch andere Ursachen beziehungsweise Bewegungsmuster gibt, die eine solche Erkrankung zur Folge haben können.
Der mögliche Zusammenhang zwischen Arbeit und Erkrankung war den Richtern damit nicht konkret genug. Sie verwiesen außerdem darauf, dass es bislang keine Studien gäbe, die einen Zusammenhang zwischen Epicondylitis und der PC-Arbeit bestätigten. Deshalb lehnte das Landessozialgericht die Anerkennung des "Tennisellbogens" als Berufskrankheit ab. ()