Filesharing: Französischer Senat will Geldstrafe statt Zugangssperre

Die von der französischen Regierung vorgesehene Sperrung des Internetzugangs für mehrfach ermahnte Tauschbörsenbenutzer verstößt nach Meinung der Senatoren gegen den Gleichheitsgrundsatz, zudem sei eine Kartei von gesperrten Internetnutzern zu vermeiden.

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Von
  • Thomas Pany

Eine Kommission des französischen Senats hat vorgeschlagen, einen wesentlichen Passus des Gesetzesentwurfs zu "Schöpfung und Internet" ("Création et internet") entscheidend zu verändern. Nach Auffassung der "Commission des Affaires économiques" soll am Ende der abgestuften Erwiderung auf illegales Filesharing nicht wie geplant eine Zugangssperre für Tauschbörsennutzern stehen, die mehrfach des illegalen Tauschs urheberrechtlich geschützter Werke überführt wurden, sondern eine Geldstrafe.

Der ursprüngliche Entwurf für das Gesetz, das sich gegen die "gewöhnliche Internetpiraterie" richtet, führte das Modell der "abgestuften Erwiderung" auf illegale Downloads ein. Den "kleinen Piraten" sollte danach zunächst schriftlich nahegelegt werden, dass sie ihre illegalen Aktivitäten unterlassen sollen. Im Wiederholungsfall (innerhalb der folgenden sechs Monate) sollte das Internetvertragsverhältnis für einen Monat suspendiert werden. Bei einer weiteren Wiederholung innerhalb eines halben Jahres wäre es dann zur Kündigung des Vertragsverhältnisses gekommen und zu einem "zeitlichen Verbot" eines neuen Vertragsabschlusses bei einem anderen Internetprovider.

Der Senat debattiert nun seit gestern über die Gesetzesvorlage. In einer Erklärung, aus welcher der Nouvel Observateur heute zitiert, begründet die Senatskommission seinen Vorschlag damit, dass die Zugangssperre rechtlich auf keinem sicheren Boden stünde und zudem die Schaffung einer Kartei von gesperrten Internetnutzern erfordere, was zu vermeiden sei.

Die Sperrung als letzte und stärkste Stufe des Strafenkatalogs verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz der Bürger untereinander, da einige von dieser Sanktion stärker betroffen würden, etwa wenn sie einen VoIP-Telefonanschluss haben. Demgegenüber sei ein System von Geldstrafen angemessener. Weil es sich auf alle Franzosen anwenden lässt, da der Zugang zum Internet als lebensnotweniges Gut verstanden wird und weil es besser auf den wirtschaftlichen Schaden angepasst ist, den die illegalen Down- und Uploads verursachen sollen. So soll nach den Vorstellungen der Kommission die zu zahlende Geldsumme höher ausfallen, wenn es um ein Werk gehe, das für den legalen Erwerb zur Verfügung steht. Das Geld soll an Urheber und Interpreten gehen. Den Ansprüchen der abgestuften Erwiderung würde auf diesem Wege am wirksamsten und gerechtesten Folge geleistet.

Laut Nouvel Observateur enthält der Vorschlag der Kommission eine Spitze gegen die Regierung, die stolz ist auf ihr abgestuftes Strafensystem mit der Sperre als oberstes Abschreckungsmittel. Kulturministerin Christine Albanel, verantwortlich für den Entwurf zum Gesetz "Création et internet", reagierte wenig angetan auf die Vorschläge der Senatoren: Geldstrafen würden einer Logik der Repression gehorchen. Der Regierungsvorschlag sei dagegen einer pädagogischen Logik verpflichtet.

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