Digitale Medienwelt: EU-Parlament will die Netzneutralität stärken

Die Europa-Abgeordneten haben eine Entschließung zum Zusammenwachsen der Medien verabschiedet, in der sie gleiche Bedingungen für Rundfunkhäuser und Online-Inhalteanbieter sowie ein offenes Internet fordern.

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Neue Medienakteure wie die zu Google gehörende Videoplattform YouTube sollen künftig prinzipiell den gleichen Verpflichtungen etwa beim Verbraucher-, Jugend- und Datenschutz unterliegen wie klassische Fernsehsender. Dafür setzt sich das EU-Parlament in einer am Mittwoch beschlossenen Resolution ein. An die Kommission ergeht damit der Appell, die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste zu überprüfen und den Rechtsrahmen gegebenenfalls anzupassen. Rundfunkvertreter rufen seit Langem danach, die großen Netzplayer stärker in die Pflicht zu nehmen.

Die Abgeordneten vertreten zugleich die Auffassung, dass "alle Datenpakete im Rahmen der elektronischen Kommunikation unabhängig von Inhalt, Anwendung, Herkunft und Ziel grundsätzlich gleich behandelt werden müssen". Netzneutralität im Sinne dieses "Best Effort"-Prinzips sowie der diskriminierungsfreie Zugang und die Durchleitung aller audiovisuellen Inhalte garantierten ein pluralistisches Informationsangebot sowie Meinungsvielfalt. Entsprechende Grundsätze seien daher "rechtsverbindlich sicherzustellen", insbesondere auch im Hinblick auf die von Internetprovider vorangetriebenen "Spezialdienste".

Von der Kommission verlangen die Volksvertreter unter anderem eine Prüfung, "inwieweit Betreiber von Content-Gateways dazu neigen, ihre Position zur Priorisierung eigener Inhalte zu missbrauchen". Gegebenenfalls seien Gegenstrategien zu entwickeln. Die Mitgliedstaaten sollten die Möglichkeit haben, "spezifische Maßnahmen zur angemessenen Auffindbarkeit und Sichtbarkeit von audiovisuellen Inhalten, die im allgemeinen Interesse liegen, zu ergreifen". Mobile Apps seien förderungswürdig, halten die Abgeordneten weiter fest. Eine fortschreitende "Appisierung" könne aber auch zu Marktzugangsproblemen für Hersteller audiovisueller Inhalten führen. (mho)