Telekom muss weiter Call by Call anbieten
Die Telekom ist mit dem Versuch gescheitert, die Vorschrift aufzuweichen, dass sie Sparvorwahlen anbieten muss. Auch GroĂźkunden haben Anspruch auf Call by Call, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Die Telekom ist in einem Rechtsstreit vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gegen die Bundesnetzagentur unterlegen (Az. 6 C 38.07). Die Telekom hatte eine Anordnung der Behörde angegriffen, in der Letztere zu dem Schluss gekommen war, dass die Telekom weiterhin über eine beträchtliche Marktmacht verfüge und daher allen Kunden weiterhin die Nutzung von Sparvorwahlen ermöglichen müsse. Das Gericht schloss sich der Bewertung der Bundesnetzagentur an. Dies gelte auch für Großkunden, mit denen die Telekom individuelle Systemlösungen vereinbart. Das Gericht sah die erreichten Fortschritte beim Wettbewerb gefährdet, wenn die Verpflichtung zum Angebot von Call by Call wegfiele.
Ob die Telekom tatsächlich davon profitieren würde, wenn das Call-by-Call-Verfahren obsolet würde, ist fraglich. Bei Gesprächen ins Ausland und in die Mobilfunknetze können Kunden ihre Kosten durch den Einsatz von Sparvorwahlen drastisch drücken – viele wollen aus diesem Grund derzeit nicht auf den Festnetzanschluss der Telekom verzichten. Fällt dieses Argument weg, könnte das für viele Kunden ein Anreiz zum Wechsel sein. (uma)