Bundesregierung: Geplante Bürger-Mail ist international einsetzbar

Berlin hat einen Großteil der Kritik aus dem Bundesrat am Bürgerportal-Gesetz und dem damit verknüpften verschlüsselten De-Mail-Dienst zurückgewiesen und das Verfahren als "europaweit nutzbare Technik" bezeichnet.

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Berlin hat einen Großteil der Kritik aus dem Bundesrat am Entwurf für ein Bürgerportal-Gesetz und dem damit verknüpften verschlüsselten De-Mail-Dienst zurückgewiesen. So wischt die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung (PDF-Datei, ab Seite 55) zur Stellungnahme der Länderkammer etwa die vorgetragenen Bedenken beiseite, wonach das geplante IT-Projekt nicht mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie oder dem Deutschland-Online-Projekt SAFE (Secure Access to Federated E-Justice/E-Government) zu vereinbaren sei. "Die technische Konzeption setzt auf der weltweit verbreiteten E-Mail-Technologie auf", heißt es in der Erwiderung. Eine Integration in IT-Landschaften auch im Ausland sei zudem wegen der verwendeten international anerkannten Standards "technisch einfach möglich".

Konkret können laut Bundesregierung auch Bürger aus anderen europäischen Ländern bei einem Dienstanbieter ein De-Mail-Konto eröffnen, solange ihre Identität sicher festzustellen sei: "Bürgerportale bieten damit eine europaweit einsetzbare Technik." Vergleichbare Dienste aus anderen Mitgliedsstaaten der EU könnten zudem den Angeboten eines akkreditierten Portalbetreibers gleichgestellt werden. Die Konzeption sei zudem mit anderen staatlichen "Vertrauensdomänen" des Bundes und der Länder konzeptionell abgestimmt.

An der Regelung, dass den Bürgerportal-Nutzer die Beweislast für den Nichtzugang oder verspäteten Erhalt eines elektronischen Dokuments trifft, will die Regierung nicht rütteln. Es werde schließlich keiner gezwungen, den Dienst zu nutzen. Die geplante Überprüfung der Bestimmungen ermögliche es, in der Praxis eventuell auftretende Umsetzungsprobleme aufzugreifen und nachzujustieren. Strengere Akkreditierungsvorgaben für zertifizierte Dienstleister hält Berlin ebenfalls nicht für nötig. Dies hatten unter anderem Datenschützer gefordert.

Festhalten will die Regierung auch an der Möglichkeit zur Einrichtung pseudonymer Adressen, da die Identität des Kommunikationspartners nachvollziehbar sei und die Erstellung von Konsumentenprofilen trotzdem erschwert werden könne. Eine generelle Pflicht zur sicheren Anmeldung auf einem Bürgerportal lehnt der Bund ab, um den Dienst "für jeden verfügbar zu machen". Einem Nutzer, der ein solches Verfahren verlange, müsse dies aber ermöglicht werden. Eine Zustimmungspflicht des Bundesrats zu dem Gesetz sei nicht gegeben.

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(Stefan Krempl) / (pmz)