Cebit

SEPA-Lastschriften per elektronischem Personalausweis

Das Lastschriftverfahren ist in Deutschland sehr beliebt, die SEPA-Umstellung hingegen gar nicht. Wer einer Behörde eine Lastschrift erteilt, kann künftig statt eines Papierformulars seinen elektronischen Ausweis benutzen.

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Von
  • Detlef Borchers
  • Johannes Endres

Auf die CeBIT hat die Anstalt fĂĽr Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) das eMandat vorgestellt. Damit ersetzt der elektronische Personalausweis (nPA) die Unterschrift des Kontoinhabers beim Erteilen einer SEPA-Lastschriftgenehmigung.

Am CeBIT-Stand des Bundesinnenministeriums, von links: Frank-Rüdiger Srocke (BMI), Staatssekretärin Cornelia Rogall-Grothe (Bundes-CIO), Klaus Wolter (Bundesverwaltungsamt) und Michael Diepold (AKDB).

(Bild: AKDB)

Dank der Einführung von SEPA von muss der Zahler den Gläubiger "mandatieren", damit dieser berechtigt ist, eine Abbuchung von seinem Konto vorzunehmen. Da Lastschriftverfahren im europäischen Raum nicht so verbreitet sind wie in Deutschland, gibt es bisher kein elektronisches Verfahren zum Einholen eines Mandates. Daher verschicken Firmen, Versicherungen und Behörden Papierformulare, um sich das Mandat erteilen zu lassen.

Dies soll sich mit dem eMandat des AKDB ändern. Im Antragsprozess einer Dienstleistung bei einer Behörde kann ein Formular eingeblendet werden, das via Ausweisapp die dafür freigegebenen Daten vom elektronischen Personalausweis übernimmt. Mit der Eingabe seiner PIN und Bankkonto-Details dokumentiert der Bürger sein Einverständnis zum Einzel- oder Sammel-Lastschriftverfahren. So ersetzt die eID-Funktion des Personalausweises die papiergebundene Unterschrift. Damit können Behörden nun einige Dienstleistungen wie die Beantragung einer Meldebestätigung, einer Geburtsurkunde oder eines Führungszeugnisses komplett online abwickeln. (je)